Nachdem Multipolar aufgrund eines im Mai 2021 gestellten Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) alle Protokolle des Corona-Krisenstabes des Robert Koch-Institutes (RKI) bis April 2021 freigeklagt hatte, stellte das Magazin beim RKI nun einen weiteren IFG-Antrag auf Veröffentlichung aller anschließenden Protokolle ab Mai 2021.
Ein Beitrag von Multipolar
Ministerium: Entschwärzung älterer Protokolle „sehr aufwändig“, Kosten bleiben geheim
Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer erläutert dazu: „Es geht darum, volle Transparenz über die Entscheidungsfindung beim RKI in der Corona-Zeit zu erhalten, nicht nur in der Amtszeit von Jens Spahn, sondern auch in der von Karl Lauterbach.“
Gesundheitsminister Lauterbach hatte am Donnerstag (28.März) erklärt, es solle „nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen“, das RKI verberge bewusst etwas. Auf die Frage, warum in diesem Zuge nicht auch die späteren Protokolle mit veröffentlicht würden, antwortete das Ministerium am Mittwoch (3. April) zunächst nicht. Bezogen auf die bislang vorliegenden stark geschwärzten Papiere erklärte ein Sprecher gegenüber Multipolar:
„Wir lassen das RKI zunächst einmal die Protokolle der frühen Phase der Pandemie aufarbeiten. Das ist sehr aufwändig. Mehrere hundert Seiten müssen erneut darauf überprüft werden, ob Interessen Dritter tangiert sind, ob Mitarbeiter erwähnt werden oder ob Amtsgeheimnisse gewahrt werden müssen.
Das IFG sieht Ausnahmetatbestände für die Herausgabe von Dokumenten vor. Die müssen z.T. genutzt werden. Unser Ziel bleibt aber maximale Transparenz. Die entschwärzte Fassung soll sobald wie möglich veröffentlicht werden. Dazu müssen aber erst noch erwähnte Firmen und Personen vom RKI gefragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Dieses sogenannte Drittbeteiligungsverfahren hat eine gesetzliche Frist von einem Monat.“
Auf Kosten der Steuerzahler 80köpfige Anwaltskanzlei engagiert
Rechtsanwalt Christoph Partsch, der Multipolar im Verfahren vertritt, weist darauf hin, dass das RKI dieses Drittbeteiligungsverfahren bereits unmittelbar nach Antragstellung im Mai 2021 hätte durchführen müssen. Auf die Frage, warum das bislang nicht geschehen ist, antwortete das Gesundheitsministerium am Mittwoch (3. April) zunächst nicht. Auch zur Frage, in welcher Höhe das RKI bislang Anwaltshonorare gezahlt hat, um die Protokolle schwärzen zu lassen und sich gegen eine Veröffentlichung juristisch zu wehren, gab das Ministerium keine Auskunft. Das RKI hatte dazu auf Kosten der Steuerzahler die 80-köpfige Anwaltskanzlei Raue engagiert.
Dieser Beitrag erschien in Erstveröffentlichung beim Onlinemagazin „Multipolar“. Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung des Artikels vom 3.April 2024. Der folgende Link führt die Leser von Berlin 24/ 7 zum original Beitrag: https://multipolar-magazin.de/meldungen/0036