Die
736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden im Juli eine
Rekord-Diätenerhöhung von sechs Prozent erhalten. Eine so hohe Steigerung habe
es seit 1995 nicht mehr gegeben.
shutterstock/shirmanov alexey
Die
monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex.
Diesen gab das Statistische Bundesamt am Donnerstag
mit 6,0 Prozent an, stellt das Magazin „Focus“ fest. Durch die 2014 beschlossene
automatische Koppelung würden damit die Abgeordnetenbezüge – und auch die
Abgeordnetenpensionen – ebenfalls um 6,0 Prozent steigen. Damit würden die
Diäten von derzeit 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf 11.227,20 Euro angehoben.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt),Reiner Holznagel, kritisierte am Donnerstag diese
Entwicklung und forderte, die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge
abzuschaffen.
„Mit diesem Vollautomatismus findet keine Diskussion,
keine Aussprache oder Erklärung der Abgeordneten im Bundestag gegenüber der
Bevölkerung statt“, erklärte er gegenüber der „Berliner Zeitung“. Ein
Automatismus sei „dem Hohen Haus – demokratisch gesehen – nicht würdig“.
Die Parlamentarier koppeln seit 2014 die Höhe ihrer
Diäten an den sogenannten Nominallohnindex. Dieser spiegelt die allgemeine
Lohnentwicklung in Deutschland wider, so das Blatt.
„Auch im vergangenen Jahr profitierten sie bereits: Da
der Index 2022 um 2,6 Prozent zulegte, stiegen die Diäten zum 1. Juli
entsprechend“, heißt es in der Zeitung „Die Folge: Die
Brutto-Grundentschädigung eines jeden Abgeordneten legte um 268,41 auf
10.591,70 Euro monatlich zu beziehungsweise steigt auf rund 127.100 Euro im
Jahr.“
Bundestag: Historische Diäten-Erhöhung für Abgeordnete
Die
736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden im Juli eine
Rekord-Diätenerhöhung von sechs Prozent erhalten. Eine so hohe Steigerung habe
es seit 1995 nicht mehr gegeben.
shutterstock/shirmanov alexey
Die
monatliche Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindex.
Diesen gab das Statistische Bundesamt am Donnerstag
mit 6,0 Prozent an, stellt das Magazin „Focus“ fest. Durch die 2014 beschlossene
automatische Koppelung würden damit die Abgeordnetenbezüge – und auch die
Abgeordnetenpensionen – ebenfalls um 6,0 Prozent steigen. Damit würden die
Diäten von derzeit 10.591,70 Euro monatlich um 635,50 auf 11.227,20 Euro angehoben.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt),Reiner Holznagel, kritisierte am Donnerstag diese
Entwicklung und forderte, die automatische Anpassung der Abgeordnetenbezüge
abzuschaffen.
„Mit diesem Vollautomatismus findet keine Diskussion,
keine Aussprache oder Erklärung der Abgeordneten im Bundestag gegenüber der
Bevölkerung statt“, erklärte er gegenüber der „Berliner Zeitung“. Ein
Automatismus sei „dem Hohen Haus – demokratisch gesehen – nicht würdig“.
Die Parlamentarier koppeln seit 2014 die Höhe ihrer
Diäten an den sogenannten Nominallohnindex. Dieser spiegelt die allgemeine
Lohnentwicklung in Deutschland wider, so das Blatt.
„Auch im vergangenen Jahr profitierten sie bereits: Da
der Index 2022 um 2,6 Prozent zulegte, stiegen die Diäten zum 1. Juli
entsprechend“, heißt es in der Zeitung „Die Folge: Die
Brutto-Grundentschädigung eines jeden Abgeordneten legte um 268,41 auf
10.591,70 Euro monatlich zu beziehungsweise steigt auf rund 127.100 Euro im
Jahr.“
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