Wer schwanger zum Vorstellungsgespräch geht, muss mit Fragen rechnen. Vor allem, wenn schon etwas zu sehen ist. Doch was darf gefragt werden und was müssen Schwangere erzählen?
Rein rechtlich sind Fragen zum Thema Schwangerschaft einer Bewerberin grundsätzlich unzulässig in einem Vorstellungsgespräch. Und zwar ganz egal, ob allgemein gefragt wird oder bezogen auf eine offenkundig vorhandene Schwangerschaft. Das stellt die „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ) auf ihrer Webseite klar.
Der Arbeitgeber hat somit kein Fragerecht und eine Bewerberin keine Pflicht, über eine Schwangerschaft zu informieren. Gerade wenn allerdings eine Geburt konkret absehbar ist, ist es laut DHZ in der Praxis ratsam, etwa über eine anstehende Auszeit zu sprechen. Die Initiative sollte aber von der Bewerberin ausgehen und von ihrem Interesse, Absprachen zu treffen.
Ähnlich verhält es sich mit einem möglichen individuellen Beschäftigungsverbot, also einem ärztlichen Attest, das der Schwangeren zum Beispiel bestimmte Tätigkeiten aus Gesundheitsgründen verbietet. Ein potenzieller Arbeitgeber darf auch danach nicht fragen und ebenso wenig muss die Bewerberin es mitteilen – normalerweise dürfte sie aber selbst daran interessiert sein, dass das Verbot auch greift.
/dpa/