In Lettland ist den ersten russischen Staatsbürgern, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr haben, die Ausreise angeordnet worden.
Wie dpa unter Berufung auf die Migrationsbehörde in Riga meldet, haben sechs Russen einen entsprechenden Bescheid erhalten. Zwei davon hätten bereits das Land verlassen, teilte Behördenleiterin Maira Roze im lettischen Fernsehen mit. Die anderen vier müssen dies nun binnen 30 Tagen tun.
Damit wurde mit der Umsetzung von Änderungen an Lettlands Ausländerrecht begonnen, die im Herbst 2022 in Reaktion auf den Ukraine-Konflikt beschlossen worden waren.
„Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss inzwischen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen und dafür – mit wenigen Ausnahmen – bei einem Sprachtest alltagstaugliche Lettisch-Kenntnisse nachweisen“, heißt es im dpa-Bericht. „Personen, die nicht fristgerecht den Nachweis erbracht und die rechtlichen Vorgaben für die Erlangung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllt haben, müssen das baltische Land verlassen.“
Betroffen seien nach Behördenangaben gegenwärtig gut 1000 Menschen. Mehr als ein Fünftel davon seien nach vorliegenden Informationen bereits über einen anderen EU-Staat aus Lettland ausgereist, sagte Roze. Fast zwei Dutzend weitere Betroffene hätten noch nachzuweisende familiäre Gründe für einen Verbleib in Lettland angeführt. Bei allen anderen werde sich der Grenzschutz zu deren zuletzt gemeldeten Wohnsitz begeben und prüfen, ob sich die Person dort aufhält oder nicht und gegebenenfalls die Ausreise anordnen.
Auf die russischstämmige Minderheit in Lettland entfällt rund ein Viertel der 1,9 Millionen Einwohner. Mehrheitlich handelt es sich um zur Sowjetzeit Eingewanderte und deren Nachkommen. Viele davon – vor allem ältere Menschen – sind nicht lettische Staatsbürger, sondern sogenannte Nichtbürger, andere haben einen russischen Pass.