Die Gerichtsverhandlung über die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien an die USA hat vorerst keine Entscheidung gebracht. Die Anhörung vor dem Londoner High Court endete ohne Urteil, berichtet dpa. Die zuständigen Richter werden ihre Entscheidung frühestens im März bekannt geben.
Das Gericht soll entscheiden, ob der australische Staatsbürger Assange ein umfassendes Berufungsverfahren starten darf. Dies wäre für ihn die letzte Chance, seine Abschiebung durch die Entscheidung eines britischen Gerichts zu verhindern.
Nach Standunkt des US-Justizministeriums seien die Aktivitäten von Assange, der vor rund 15 Jahren mit Hilfe der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material über US-Militäreinsätze im Irak und in Afghanistan publik gemacht hatte, keine Journalistik, sondern Spionage gewesen. Dies war auch die Argumentation der Anwältin, die im Londoner Gericht die US-Regierung vertrat.
Assanges Verteidiger bewerteten die Strafverfolgung seines Mandanten als eine Vergeltungsaktion Washingtons dafür, das WikiLeaks durch die Veröffentlichungen Verbrechen der US-Regierung, unter anderem Folter und Tötungen, aufgedeckt habe.
Im Falle einer Auslieferung an die USA muss Assange mit einer Freiheitsstraße von bis zu 175 Jahre rechnen.
Bei der Anhörung in London war Assange selbst nicht anwesend. Seine Ehefrau Stella Assange begründete seine Abwesenheit mit schlechtem physischen und körperlichen Befinden des WikiLeaks-Gründers.