Die Bundesanwaltschaft hat in Leipzig eine mutmaßliche chinesische Spionin festnehmen lassen. Wie die Behörde mitteilte, soll die Frau für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle gearbeitet haben – und zugleich als Agentin für den chinesischen Geheimdienst tätig gewesen sein. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die Beschuldigte soll in erster Linie dem ebenfalls bereits festgenommenen Jian Guo – ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah – Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens weitergegeben haben. Dabei habe es sich vor allem um Informationen über den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen gehandelt.
Die Frau ist daher „dringend verdächtig“, für einen chinesischen Geheimdienst laut Bundesanwaltschaft gearbeitet zu haben. Sie wurde am Montag von Beamten des Bundeskriminalamtes in Leipzig gefasst, ihre Wohnung und der Arbeitsplatz wurden durchsucht. Am selben Tag wurde ein Haftbefehl gegen sie erteilt und ausgeführt.
Guo wurde im April wegen mutmaßlicher Agententätigkeit festgenommen. lassen. Auch er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Karlsruher Behörde wirft ihm vor, Information aus dem EU-Parlament weitergegeben zu haben. Seit 2019 soll er für den AfD-Europaabgeordneten Krah gearbeitet haben. Zudem soll er für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäh haben.
Zu der erneuten Festnahme am Dienstag schrieb Krah im Onlinedienst X: „Es gibt nach der Presseerklärung des Generalbundesanwalts keinerlei Zusammenhang zwischen der heutigen Festnahme und meiner Tätigkeit.» Die Beschuldigte habe lediglich mit seinem Ex-Mitarbeiter kommuniziert. «Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache, ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben.»
Im Rahmen der Ermittlungen gegen Guo hatte die Bundesanwaltschaft Anfang Mai Krahs Büroräume im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Krah selbst sei nur als Zeuge betroffen und kein Beschuldigter, betonte die Behörde damals.
(red/dpa)