Verfehlte, verfassungswidrige Flüchtlingspolitik

Ein verfassungsrechtliches, vor allem aber gesellschaftliches Problem ist die ständig zunehmende Migration.

Ein Auszug aus dem dieser Tage erscheinenden Buch „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“ von Wolfgang Bittner.

Quelle: Shutterstock

Zwar ist unbestritten, dass Menschen aus anderen Ländern, die vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, in Deutschland Asyl beanspruchen können, aber der Zustrom belastet die Städte und Gemeinden bis an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Seit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 4. September 2015 verfassungswidrig Tausende Flüchtlinge an der österreichischen Grenze unregistriert nach Deutschland einreisen ließ, folgten Hunderttausende.

In wenigen Jahren wurden etwa drei Millionen Asylanträge gestellt.1 Nicht gezählt sind Migranten, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Hinzu kommen weit über einer Million ukrainischer Flüchtlinge,2 denen Sonderrechte zugestanden werden. Sie können ohne Visum einreisen, erhalten Unterkunft, medizinische Versorgung sowie Zugang zu Bildung und können in Deutschland arbeiten. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, sobald ihr Flüchtlingsstatus anerkannt ist. Diese Regelungen sind politisch motiviert. Zumeist findet kein Asylverfahren statt. Da Ukrainer in Westeuropa kostenlos reisen können, findet ein reger Waffen- und Drogenhandel statt.3 Doch darüber wird Stillschweigen bewahrt.

Große Probleme für die einheimische Bevölkerung ergeben sich infolge von fehlendem Wohnraum, gestiegenen Mieten, längeren Wartezeiten in Kliniken, teurerer Krankenversorgung sowie der Überlastung von Kindergärten und Schulen. Da nicht wenige ukrainische Leistungsempfänger zwischen Deutschland und der Ukraine pendeln, sprach der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz von einem „Sozialtourismus“: „nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine“.4 Dennoch versichert Bundeskanzler Olaf Scholz stets aufs Neue, Deutschland werde die Ukraine „so lange wie nötig“ unterstützen,5 und dazu gehört auch die Versorgung der bevorrechtigten ukrainischen Geflüchteten.

Asylbewerber haben in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, außerdem übernimmt der Staat die Aufwendungen für die Unterkunft. Allerdings hat sich gezeigt, dass viele, die als Migranten nach Deutschland kommen, nicht vor Gewalt, Krieg oder Terror geflohen sind.

Die Absätze 1 und 2 des Artikels 16a im Grundgesetzes lauten: „(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Daraus ergibt sich, dass viele der aus Drittstaaten nach Deutschland gekommenen Migranten keinen Anspruch auf Asyl haben. Merkels Schlagwort „Wir schaffen das“ war also reine Meinungsmache, verfassungswidrig und hinsichtlich der Folgen für die eigene Bevölkerung unbedacht.

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio schrieb in einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung aufgrund der Migrationslage Ende 2015 erstellt hat: „Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“6

Weil der Bund Deutschlands Grenzen nicht sicherte und unkontrollierte massenhafte Einreise zuließ, verletzte er nach Ansicht von di Fabio seine Verfassungspflichten. Er kam zu dem Ergebnis, dass „die gesetzlich vorausgesetzte wirksame Grenzkontrolle anhaltend zusammengebrochen ist und die Länder sich dadurch mit einer beträchtlichen Krisensituation bis hin zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit konfrontiert sehen …“ Der Verfassungsjurist stellte fest: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen … verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ Das war Ende 2015 nicht der Fall, könnte aber inzwischen eingetreten sein.

Auch der damalige Bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der CSU Horst Seehofer nannte die Grenzöffnung einen Rechtsbruch und sprach von einer „Herrschaft des Unrechts“7. Von Migranten als „Mama Merkel“ gefeiert, bemühte sich die Kanzlerin in der Folge, die illegalen Grenzüberschreitungen zu legalisieren. Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung wurde unterbunden, bis sich Ende 2023 die Situation zuspitzte.

Führende Politiker in afrikanischen Staaten sehen die deutsche Migrationspolitik äußerst kritisch. So fällte der Präsident von Botswana, Mokgweetsi Masisi, in einem Interview mit der Bild-Zeitung am 29. März 2024 ein vernichtendes Urteil: „Jeden reinzulassen, ist absurd! Es führt zu rassistischen, ausländerfeindlichen Tendenzen, wenn so viele Menschen von dieser Politik ins Land gelockt werden.“ Viele Menschen würden die Politik der offenen Grenzen ausnutzen und überhaupt nicht flüchten. Dem afrikanischen Kontinent würden junge männliche Personen fehlen, die nach Deutschland gehen. „Es ist nicht gut, so viele fähige junge Menschen zu verlieren“, so Masisi. „Flüchtlinge“ aus seinem Land hätten kein Recht auf Asyl, weil Botswana sicher sei.8

Es zeichnet sich ab, dass die Staaten Afrikas die koloniale Epoche hinter sich lassen und sich ihrer Souveränität versichern. In jüngerer Zeit haben sich nach Militärputschen Mali, Niger und Burkina Faso vom Westen abgewandt und die Unterstützung Russlands angenommen,9 die natürlich nicht uneigennützig ist, das ihnen jedoch auf Augenhöhe begegnet und ihre Kultur achtet.

1.. Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/

2  Vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html

3  Vgl. ARD-Tagesschau, 21.7.2022; www.tagesschau.de/investigativ/swr/ukraine-krieg-waffenschmuggel-eu-101.html

4  Vgl. Bild TV, 26.9.2022; www.youtube.com/watch?v=hG0LDtljwm4 (23.3.2024)

5  Vgl. www.tagesschau.de/inland/scholz-regierungserklaerung-128.html

https://img.welt.de/bin/di-fabio-gutachten-150937063.pdf; vgl. auch www.bayernkurier.de/inland/9250-bund-ist-verpflichtet-die-staatsgrenzen-zu-sichern/

7  Zit. wie www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-im-unrechtsstaat-1.2855894 (3.8.2020)

8  Zit. wie www.focus.de/politik/deutschland/wegen-migrationspolitik-jeden-reinzulassen-ist-absurd-afrikanischer-staatschef-kritisiert-deutschland_id_259809404.html

9  Vgl. www.sueddeutsche.de/politik/sahel-niger-mali-russland-1.6353705?reduced=true

Dr. jur. Wolfgang Bittner ist Schriftsteller und Publizist sowie Autor zahlreicher Bücher, unter anderem „Die Eroberung Europas durch die USA“, „Die Heimat, der Krieg und der Goldene Westen“, „Deutschland – verraten und verkauft“ und „Ausnahmezustand – Geopolitische Einsichten und Analysen unter Berücksichtigung des Ukraine-Konflikts“, 2014-2023.

Disclaimer: Berlin 24/7 bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion Berlin 24/7 widerspiegeln. Wir bemühen uns, unterschiedliche Sichtweisen von verschiedenen Autoren – auch zu den gleichen oder ähnlichen Themen – abzubilden, um weitere Betrachtungsweisen darzustellen oder zu eröffnen. Die Meinungen und Ansichten der Autoren müssen nicht der Redaktion von Berlin 24/7 entsprechen.

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