„Wäre absolutes Tabubruch“: Buschmann gegen Faesers Vorschlag zu heimlichen Durchsuchungen

 Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser geplante Ausweitung der BKA-Befugnisse für Wohnungsdurchsuchungen ab. «Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben», sagte der FDP-Politiker der „Bild-Zeitung“. «Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.»

shutterstock/Alexandros Michailidis

Faeser hatte vorgeschlagen, dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen zu ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Ministeriums hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird.

Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn «eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet», heißt es in dem Entwurf zur Begründung. 

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten sowie das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente.

«Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab», wird Buschmann von der Zeitung zitiert. «Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.»

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