Für Drittstaatsangehörige soll es einfacher werden, in der EU zu arbeiten und zu leben. Die EU-Institutionen wollen mit einem Gesetz die legale Migration fördern und Lücken auf dem Arbeitsmarkt schließen.
Das Europäische Parlament bestätigte am Mittwoch die vorläufige Einigung auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Der soll die „legale Migration“ fördern und Arbeitskräfte aus dem Ausland anziehen, um die Lücken auf dem EU-Arbeitsmarkt zu schließen, wie das Portal Euractiv berichtet.
Der Vorschlag werde das Verwaltungsverfahren für ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis in der EU benötigen, geringfügig vereinfachen. Es handele sich um eine Aktualisierung der einheitlichen Genehmigungsrichtlinie, die 2011 von den EU-Institutionen angenommen wurde und die EU-Regeln für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen festlegt. Dem Text zufolge gelten die Änderungen nicht für Dänemark und Irland. Durch die Änderungen könnten Personen mit einem gültigen EU-Aufenthaltstitel nun einen „einheitlichen Genehmigungsantrag“ stellen, um ihren Rechtsstatus zu ändern, ohne in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen.
„Reguläre Migration ist das beste Instrument, um irreguläre Migration und Menschenhandel zu bekämpfen“, sagte der sozialdemokratische spanische Europaabgeordnete Javier Moreno Sanchez, Berichterstatter für die Richtlinie, nach der Abstimmung.
„Die Überarbeitung der einheitlichen Genehmigungsrichtlinie wird Arbeitnehmern aus Drittstaaten helfen, sicher nach Europa zu kommen, und europäischen Unternehmen, die benötigten Arbeitskräfte zu finden. Gleichzeitig werden wir Arbeitsausbeutung verhindern, indem wir die Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten stärken und sie wirksamer vor Missbrauch schützen“, fügte der Berichterstatter hinzu.
Dieser Ansatz stehe dem Portal zufolge in starkem Kontrast zum EU-Migrationspakt, einer Reihe von Gesetzesvorschlägen, die die EU in den kommenden Wochen verabschieden will, um die Zahl der Migranten, die an den EU-Grenzen ankommen und internationalen Schutz suchen, zu begrenzen.
In einem nächsten Schritt sollen die EU-Minister noch in der aktuellen Legislaturperiode die Einigung billigen. Die Legislaturperiode endet mit den Europawahlen Anfang Juni.