Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag noch nicht in der laufenden Sitzungswoche einbringen. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das wäre frühestens Mitte November. „Wir werden aber im Bundestag keinen Antrag zur Abstimmung stellen, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat“, stellte Wanderwitz klar.
Bei einer Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag hatte Wanderwitz nur wenig Unterstützung für den Antrag erhalten. Laut RND blieben die Befürworter einer Probeabstimmung deutlich in der Minderheit.
Der Gruppenantrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens war von einer 37-köpfigen fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten initiiert worden mit dem Ziel, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Auch wenn eine parlamentarische Mehrheit für den Antrag noch lange nicht steht, hat die Initiative in dieser Woche eine neue Dynamik bekommen. Mehr als 860.000 Menschen haben die Forderung unterschrieben, ein AfD-Verbot zu prüfen. Diese Unterschriften nahmen die Initiatoren des Antrags am Dienstag entgegen.
Und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang kündigte diese Woche an, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten über verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD vorzulegen und über eine neue Einstufung zu entscheiden. Zurzeit wird die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Eine Hochstufung erscheint als das wahrscheinlichste Szenario.
„Es gilt die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde“, sagte er Wanderwitz dem RND.
Zugleich geht die CDU-Fraktionsführung davon aus, dass bei der AfD „die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen“. So heißt es in einem „Blitz-Briefing“ des Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz, aus dem die „Welt“ zitierte.
CDU-Chef Friedrich Merz begründete seine ablehnende Haltung zur Einleitung des Verbotsverfahrens damit, dass diese der AfD einen „Märtyrerstatus“ für die nächste Bundestagswahl verschaffen würde.