Würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD im Verfassungsgericht scheitern, wäre dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein, stellte Bundesjustizminister Marco Buschmann, fest.
„Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt“, so der Minister in einem Interview für die „Welt am Sonntag“.
Deshalb müsse man sich „zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht“, fügte er hinzu.
Die AfD-Landesverbände seien zwar in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom Landesverfassungsschutz jeweils als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, aber „nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung dieser Partei beweisfest nachgewiesen werden, also die Bereitschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam zu beseitigen“, so Buschmann.
Insofern würde das Verbotsverfahren scheitern, wenn sich nicht beweisen lasse, dass von der AfD die reale Gefahr einer gewaltigen Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgehe, stellte der Justizminister fest.