Wir kennen es aus der deutschen „Demokratie“: Wenn der Wähler falsch wählt, werden sofort Rufe nach einem Parteienverbot laut. Aktuell sucht die Justiz in Rumänien Gründe um den legitimen Wahlgewinner, den angeblich „rechtsextremen Putin-Freund“ Georgescu als Staatschef zu verhindern. Reine Vermutungen stehen im Raum: Der Kandidat habe seine Finanzierung verschwiegen und Geld aus dem Ausland bekommen. Das kommt einem irgendwie bekannt vor…
Bukarest – Rumäniens Verfassungsgericht könnte die erste Runde der Präsidentenwahl annullieren, bei der der laut westlichen Massenmedien angeblich „prorussische Rechtsradikale“ Calin Georgescu auf Platz eins kam. Zwei der unterlegenen pro-westlichen Präsidentenkandidaten haben die Wahl angefochten – laut Medienberichten vor allem mit der Begründung, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt habe. Das Gericht will laut veröffentlichter Tagesordnung am Donnerstag darüber urteilen.
Georgescu war am vergangenen Sonntag in der ersten Runde mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen, prowestlichen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt.
Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit «Null» Finanzmitteln betrieben. Er hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Ein rumänischer Influencer erklärte, dass er für Werbung für Georgescu bezahlt worden sei.
Vorwurf der Auslandsfinanzierung
Georgescu habe gegen zwei Gesetzesparagrafen verstoßen sowie gegen EU-Vorschriften, schrieben die unterlegenen Präsidentenkandidaten Sebastian Constantin Popescu und Cristian Terhes laut Medienberichten an das Verfassungsgericht. Zum einen habe er die Finanzierung nicht offengelegt, zweitens habe er dafür Geld aus dem Ausland bekommen (wie sie behaupten, ohne dafür Beweise vorzulegen), was in Rumänien verboten ist.
Zudem seien EU-Vorschriften verletzt worden, denen zufolge politische Werbung online als solche gekennzeichnet und deren Finanzierung angegeben werden muss, schrieben die Kläger weiter. In Rumänien müssen Wahlergebnisse generell vom Verfassungsgericht bestätigt werden, nach Prüfung eventueller Anfechtungen.
Zahlreiche pro-westliche Kommentatoren in Rumänien vermuten wenig überraschend, dass Russland hinter Georgescus Wahlerfolg stecken könnte. Viel wahrscheinlicher allerdings ist, dass sich die rumänischen Wähler ganz bewußt für Georgescu entschieden haben, weil sie nicht alle Brücken nach Russland abbrechen wollen, weil sie kein unsinkbarer Waffenträger der USA werden wollen, weil sie das ukrainische Regime nicht länger unterstützen wollen und weil sie nicht in einen drohenden III. Weltkrieg hinein gezogen werden wollen. Aber auf diesem Auge sind ja bekanntlich auch die deutschen Massenmedien und die deutsche Politik völlig blind. In dieser Beziehung gilt – im Westen nichts Neues!
Bei der Präsidentenwahl in Moldawien gaben in den viel zu wenigen Wahllokalen in Russland die viel zu wenigen zur Verfügung gestellten Wahlzettel (was man auch als staatlich gelenkte Wahlbehinderung von Seiten der Moldawischen Regierung bezeichnen könnte) am Ende den Ausschlag für die Wiederwahl der extrem pro-westlichen Präsidentin. In Georgien tummeln sich vom Westen finanzierte Demonstranten auf Protestkundgebungen, auf denen auch deutsche Politiker zum Sturz der legitim gewählten georgischen Regierung aufrufen, während sich z.B. kein deutsches Massenmedium fragt, ob das nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates zu werten wäre. In Rumänien soll es nun das Verfassungsgericht richten. Ob in diesem Fall reine Beschuldigungen, Diffamierungen und Vermutungen der pro-westlichen, pro-ukrainischen und pro-amerikanischen Gegner von Georgescu vor Gericht als „Beweise“ zugelassen werden, bleibt abzuwarten.