Der Bundestag hat am Freitag eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung füreinen Nachtragshaushalt geschaffen. Bereits aufgenommene Kredite unter anderem für die Energiepreisbremsen werden damit nachträglich juristisch abgesichert. Die geplante Neuverschuldung liegt dann insgesamt bei 70,61Milliarden Euro – 44,8 Milliarden Euro über der zulässigenKreditaufnahme. Das Grundgesetz sieht laut Artikel 115 vor, dass zusätzliche Krediteaufgenommen werden können, nämlich bei Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen, „die sich der Kontrolle desStaates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Nun setzt aber der Bundestag die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge aus. Die Ampel-Regierung begründete diesen Schritt damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Konflikts die staatliche Finanzlage beeinträchtigt hätten. Auch seien Schäden von der Flutkatastrophe im Sommer 2021noch nicht beseitigt. „Wir stellen damit die Strom- und Gaspreisbremse auf ein sicheresjuristisches Fundament“, erläuterte Sven-Christian Kindler (Grüne) am Freitag im Bundestag. „Wir sichern die Hilfen im Ahrtal ab – das ist richtig und das ist wichtig.“ Die Union äußerte in der Bundestagssitzung verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung.
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