Gegen Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke ist eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen worden.
Wie dpa berichtet, geht es um seinen Post bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem von einer Gewalttat in Ludwigshafen die Rede war. Höcke schrieb in dem Post: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“
Es handelt sich um ein zweites Verfahren gegen Höcke. Dieses wurde am Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zugelassen. Es geht es um eine Rede von Höcke in Merseburg 2021, wo er eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben soll. Höcke, der früher Geschichtslehrer war, soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil des Spruchs um eine verbotene Losung handelte, lautet der Vorwurf.
In beiden Fällen stehen Termine für die Hauptverhandlung noch nicht fest. Seit rund drei Jahren wird die Thüringer AfD-Organisation vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch beobachtet.