Abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus sollten nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht keine Geldleistungen mehr bekommen.
„Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar“, sagte sie in einem dpa-Gespräch. „Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.”
Die Tatsache, dass jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, führte die ehemalige Top-Politikerin der Linkspartei darauf zurück, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht”. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie die Bundesrepublik.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge seien im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden worden, teilt dpa in diesem Zusammenhang mit. Dabei habe die „Gesamtschutzquote” rund 45 Prozent betragen. „Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote“, heißt es im dpa-Beitrag. „Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.“