Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) während des Landtagswahlkampfs eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Nun muss er das wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.
Höcke, der studierter Geschichtslehrer ist, soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, lautet der Vorwurf.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit. Das Verfahren werde nun abweichend vom Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Merseburg geführt, so das Landgericht am Mittwoch. Zur Begründung hieß es, die Zuständigkeit des Landgerichts weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei.
Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, für Höcke ist er hingegen unanfechtbar.