Ampel einigt sich auf Rechtsgrundlage für Bezahlkarte

Nach einem wochenlangen Streit haben sich die Ampel-Fraktionen im Bundestag auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber geeinigt.

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Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber geeinigt. Damit werde „der Wunsch der Länder umgesetzt“, teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Die Karte soll weitgehend wie eine normale Geldkarte funktionieren, zugleich aber Überweisungen ins Ausland ausschließen und den Bezug von Bargeld beschränken.

Laut dem vorgelegten Entwurf wird die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Sie dienen unter anderem dem Ziel, Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden. Die Behörden können selbst entscheiden, wieviel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten.

Einige Punkte bleiben jedoch offen, etwa die Frage, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird. Beim Bundestagsplenum in der kommenden Woche wird die Bezahlkarte voraussichtlich auf die Tagesordnung kommen.

Bund und Länder hatten sich im November auf eine möglichst bundeseinheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Nach dem jetzigen Stand planen 14 Bundesländer ein gemeinsames System. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten.

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