Die EU-Kommission hat Wettbewerbsverfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet. Es geht auch um mögliche Verstöße gegen Datenschutzregeln.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta. Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, teilte die Kommission am Montag mit. So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.
Die Wettbewerbshüter prüfen demnach unter anderem auch, ob Alphabet in der Ergebnisliste der Google-Suchmaschine eigenen Diensten wie Google Maps oder Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Im Fall von Apple meldete die Kommission Bedenken an, weil iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer vorinstallierte Apps teils nicht löschen können und einige Voreinstellungen auf ihren Handys nicht ändern können.
Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken – und zwar kostenlos, wie das „Manager Magazin“ Berichtet. Die Brüsseler Behörde habe Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen werde vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.
Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen zu können.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen, so das Magazin. Wer sich nicht an das Gesetz halte, könne mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern seien 20 Prozent möglich.