Die Stichwahl um das Präsidentenamt in Rumänien kann planmäßig am 8. Dezember stattfinden. Das Verfassungsgericht hat einen Anfechtungsantrag gegen die erste Runde der Wahl abgewiesen.
Bukarest – Rumäniens Verfassungsgericht hat die Ergebnisse der ersten Runde der Präsidentenwahl anerkannt und damit den Weg für die geplante Stichwahl am 8. Dezember frei gemacht. Bei der Abstimmung werden der in den westlichen Massenmedien als angeblich „rechtsextrem und russlandfreundlich“ charakterisierte Kandidat Calin Georgescu und die in der ersten Runde zweitplatzierte und in den gleichen westlichen Massenmedien mehrheitlich als „konservativ-liberale Reformpolitikerin“ titulierte Elena Lasconi aufeinandertreffen.
Diese massenmedialen „Einordnungen“ von deutschen Qualitätsjournalisten weisen verblüffende Ähnlichkeiten auf und sollen offenbar Sympathien und Antipathien von ihren Lesern in bestimmte Richtungen lenken. Was damit bezweckt wird, lässt sich ahnen. Offenbar will man damit eine Grundstimmung in der Leserschaft vorbereiten, damit dann die zu erwartende, durchgehende Negativberichterstattung über den künftigen, den deutschen Massenmedien allerdings ideologisch schon jetzt nicht genehmen, rumänischen Präsidenten einen gewissen Anschein von „Objektivität“, „Ausgewogenheit“, „Neutralität“ und „Logik“ bekommt.
Nach der erneuten Auszählung der meisten Stimmzettel der ersten Runde wiesen die Verfassungsrichter den Antrag auf Anfechtung der Wahl einstimmig ab, wie der Präsident des Gerichts, Marian Enache, vor Journalisten erklärte.