Der Bundesvorstand der SPD will ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht ausschließen. Dafür müssten allerdings klare Voraussetzungen bestehen, die der Verfassungsschutz formulieren soll.
Wie es in einem Beschluss des SPD-Bundesvorstands vom Samstag heißt, sei ein Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD „eine klare Option“ zur Verteidigung der Demokratie, wenn die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens als gesichert erscheinen lassen.
In einer Parteiendemokratie sei allerdings ein Parteienverbot die Ultima Ratio, wird im Dokument betont: „Nie jedoch darf die Demokratie tatenlos dabei zusehen, wie eine Partei sie von innen heraus zu zerstören sucht.“
„Für uns steht außer Frage: Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist und die Demokratie bedroht“, betont der SPD –Bundesvorstand in seinem Beschluss. Die Verfassungsschutzämter beobachteten die AfD weiter, trügen ihre Erkenntnisse zusammen und bewerteten sie.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einschätzung wurde in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Die AfD setzt sich dagegen juristisch aber zur Wehr, das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch.
„Dass ein Verbotsantrag gestellt wird, ohne dass der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch einstuft, gilt als unwahrscheinlich“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in diesem Zusammenhang. „Ein solcher Antrag könnte von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden – entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht. Verbotsanträge gegen die NPD waren gescheitert. Die Bremer Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke streben ein Verbotsverfahren gegen die AfD an. Sie teilten am Wochenende mit, der Bremer Senat solle sich dafür auf Bundesebene einsetzen.“