Wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Umfang des „Klima- und Transformationsfonds“, in dem das Geld nun eingeplant ist, schrumpft daher um 60 Milliarden Euro.
Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investierten, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren, stellt die „Wirtschaftswoche“ fest. „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren“, erklärte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Damit hat die Unionsfraktion im Bundestag erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Etat 2021 hält die Ampel-Koalition am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 fest. „Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die so genannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses bleibe für diesen Donnerstag terminiert, der Haushalt werde dann planungsgemäß zur Abstimmung gestellt.