Selten löste eine Nachricht solche Euphorie aus, wie sie unter der Meldung über Gedankenspiele im russischen Parlament, das sogenannte „Zwei-plus-Vier-Abkommen“ aufzukündigen, zu beobachten war. Das ist verständlich: Der 1990 von DDR und BRD einerseits und den vier Siegermächten UdSSR, USA, Frankreich und Großbritannien andererseits ausgehandelte „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ steht für die deutsche Einheit und die Einbindung des vereinten Deutschlands in transatlantische Bündnisse und Abhängigkeiten. Die Entwicklung, die dieses vereinte Deutschland in den letzten 30 Jahren genommen hat, war mit Sicherheit nicht die, die sich Russland 1990 in einem positiven Szenario ausmalte. Deutsche Waffen töten wieder russische Soldaten und Zivilisten, wir stehen so nah an der Schwelle zum Dritten Weltkrieg wie noch nie seit der Kuba-Krise. Innenpolitisch sieht es nicht besser aus: Mit der Wirtschaft geht es bergab, Lebensmittel und Energie werden unerträglich teuer und für die Bürger der ehemaligen DDR steht die „Wiedervereinigung“ ohnehin für eine weltweit beispiellos rasante Deindustrialisierung. Die zentrale Frage ist: Was kann die Aufkündigung des 2+4-Vertrages an alledem ändern? Welche Konsequenzen und welche Chancen. Wir entlassen unsere Berlin 24/7 mit einer nüchternen Analyse ins wohlverdiente Wochenende und wünschen Ihnen spannende Lesezeit. Und, wir freuen uns über Ihre Kommentare.
Inhalt
1. Russische Parlaments-Petition 2+4-Kündigung
2. Schwerwiegender Sachverhalt
2.1. Der 2+4-Vertrag
2.2. Deutsche Brüche des 2+4-Vertrags
2.3. Deutsches Versäumnis Verfassung
3. Russische Reaktionsmöglichkeiten
3.1 Russische Reklamation bei der Bundesregierung
3.2. Forderung genereller Rückabwicklung des 2+4-Vertrags
3.2.1. Rückversetzung in den Rechtszustand vor 19903.
2.2. Russische Sanktionen gegen Deutschland
3.2.3. Russischer Angriff auf Deutschland
3.3. Forderung zu 2+4 eingeschränkt auf das Gebiet der Ex-DDR
3.3.1 Ohne deutsche Kooperation
3.3.2. Mit deutscher Kooperation (Ex-DDR-Länder)
Am 21.02.2024 erschienen bei RT DE zwei Artikel betreffend den 2+4-Vertrag von 1990 [1]:
(A) (Autor nicht angegeben:) Kündigung des 2+4-Vertrags: Russischer Senator unterstützt Forderung der Krimdeutschen,
(B) Journalistin Dagmar Henn, Zwei-plus-vier-Vertrag: Deutschland hat ihn gebrochen – will Russland ihnjetzt kündigen?
Der Sachverhalt von (A): Eine „Gemeinschaft der Krimdeutschen” habe in einer Petition an das Oberhaus des russischen Parlaments die Kündigung des 2+4-Vertrags durch Russland gefordert, mit der Begründung, das Abkommen werde “nicht wirklich umgesetzt”. Der Meldung nach habe das Anliegen Unterstützer in beiden Kammern des russischen Parlaments (Oberhaus, Duma). Der Inhalt des Vertrags wird kurz referiert, einschließlich der Feststellung, er enthalte „Regelungen in Bezug auf das Gebiet der früheren DDR”. Überraschenderweise nicht erwähnt sind die entsprechende Militärregelung gemäß Artikel 5 Absatz 3, betreffend das Verbot der „Stationierung“ und „Verlegung“ ausländischen Militärs, und die zugehörige „vereinbarte Protokollnotiz“.
In (B) kommentiert eine Autorin diese Meldung. Sie stellt eine Verbindung her zu der Erklärung von Bundeskanzler Scholz, Taurus-Flugkörper „vorerst“ nicht an die Ukraine zu liefern. Ferner verweist sie darauf, dass die deutsche Teilnahme am Jugoslawienkrieg 1999 („Bomben auf Belgrad“) ein deutscher Verstoß gegen die UN-Charta war, damit auch gegen Artikel 2 des 2+4-Vertrags. Es bleibt unerwähnt, ob Russland diesen Vertragsbruch seinerzeit gegenüber der deutschen Regierung gerügt hat. Bezogen auf den 2+4-Vertrag zitiert die Autorin den Inhalt von Artikel 2, “dass vom deutschen Boden nur Frieden ausgehen wird”. Sie bilanziert: “Deutsche Raketen auf Moskau als Ergebnis des Zwei-plus-vier-Vertrags? Das kann nicht in Ordnung sein.” Auch geht sie auf den Bruch des Minsk-II-Abkommens durch Deutschland ein, das “sich auch noch dafür preist, andere hintergangen zu haben”, und schließt mit der Feststellung: “Wenn man das Völkerrecht wirklich ernst nimmt, dann muss der Verstoß gegen diesen Artikel 2 zumindest klar als Bruch des Vertrags benannt werden.”
Auch bei (B) fehlt der Hinweis auf die Militärregelung gemäß Artikel 5 Absatz 3 des 2+4-Vertrags. Laut „Wikipedia“, Stichwort „Krimdeutsche“, sind von den 2,5 Millionen Bewohnern der Krim rund 3000 deutscher Herkunft. Damit drängt sich der Eindruck eines originellen Aufhängers auf, um russischerseits das bisher von allen Seiten vermiedene Thema „2+4-Vertrag“ jetzt aufzugreifen, im Zuge des immer Flächen greifenden Ukraine Krieges und dessen laufender, von westlichen Rüstungsindustrien und verbundenen Politikern getriebener Eskalation zu einem Stellvertreterkrieg Russland-NATO auf ukrainischem Boden. Es ist hingegen schwer vorstellbar, dass die Petition „2+4-Kündigung“ ohne Billigung der russischen Regierung erfolgt ist, zugleich dürfte dieser „naiv“ erscheinende Vorschlag aber nicht die Regierungspolitik sein. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass schon einmal eine ähnliche Bewegung in Russland zu beobachten war, 2015, als das russische Parlament Duma sich mit einer 1990 stattgefundenen angeblichen „Annexion“ der DDR durch die BRD befasste [14].
Hätte die DDR sich – ob unter der Regierung Honecker, Modrow oder de Maizière – jemals an einem Krieg gegen ihren Haupt-Wirtschaftspartner Russland beteiligt oder ihr Gebiet Parteien eines solchen Krieges zur Nutzung überlassen?
Der 2+4-Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau von den 4 Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (Sowjetunion, USA, Großbritannien, Frankreich) und den 2 deutschen Staaten (BRD, DDR) unterschrieben. Die Siegermächte definierten in dem Vertrag das bis dahin von ihnen militärisch besetzte Gebiet eines „vereinten Deutschland“, in dem sie Ihre Besatzungsrechte aufgaben und diesem neuen Staat die Souveränität zurückgaben.
Ferner sagte die Sowjetunion mittels des Vertrags zu, ihre Besatzungstruppen aus der DDR abzuziehen, ohne dass die anderen drei Siegermächte ihre Besatzungstruppen, umdeklariert in „NATO-Truppen“, aus der BRD abziehen mussten. Weitere Verpflichtungen übernahm die Sowjetunion nicht aus dem Vertrag.
Die drei westlichen Besatzungsmächte übernahmen mit dem Vertrag keinerlei Verpflichtungen, außer der Rückgabe der Souveränität an das vereinte Deutschland, was aber durch die fortgesetzte westalliierte Truppenpräsenz in Westdeutschland eine rein kosmetische Maßnahme war, während die Sowjetunion mit dem Abzug ihrer Truppen aus dem DDR-Gebiet jegliche dortige Handlungsmöglichkeit abgab.
Allerdings legt der Vertrag dem damals noch künftigen vereinten Deutschland diverse Verpflichtungen auf, deren Einhaltung die Regierungen von BRD und DDR mit ihren Unterschriften zugesichert hatten, offenbar auf der Grundlage, dass sie dann – gleichzeitig mit der Existenz des vereinten Deutschland – zur Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen noch in der Lage wären. Das vereinte Deutschland, das zum Zeitpunkt der Unterschrift des 2+4-Vertrags noch nicht existierte, war selbst keine Verpflichtungen aus dem Vertrag eingegangen, sondern diese Verpflichtungen resultierten über die separaten Zusicherungen der Regierungen von BRD und DDR.
Zum Ausgleich für ihre Verzichtsleistungen durch den 2+4-Vertrag sah sich die Sowjetunion als profitierende Seite eines Tauschgeschäfts gegen zwei Leistungen des künftigen vereinten Deutschland, von den Führungspersonen der BRD zugesagt: erstens die deutsche Zusicherung „keine NATO-Osterweiterung“, d.h. gegen jemals anders gerichtete Bestrebungen die deutsche Veto-Stimme im NATO-Rat, als Ehrenwort verstanden (was dann von deutscher Seite 1997 gebrochen wurde), und zweitens eine BRD-seitige Zahlung an die Sowjetunion 1990, umgerechnet ca. 10 Mrd. Euro (was erfolgte).
Der 2+4-Vertrag trat nach seiner letzten Ratifizierung in Kraft, am 15. März 1991. Die deutsche Ratifizierung hatte die Regierung des vereinten Deutschland vorgenommen, so dass der Vertrag seither nicht mehr 6, sondern nur noch 5 Teilnehmer hat. Zentral in dem Vertrag ist eine konkrete Regelung in Artikel 5 Absatz 3 für das Gebiet der DDR:
„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“und der dazu „in letzter Minute“ (in der „Bademantelkonferenz“ [5] in einem Hotel in Moskau in der Nacht vor den Unterschriften am 12. September 1990) vereinbarten Protokollnotiz, die Vertragsbestandteil ist: „Alle Fragen in bezug auf die Anwendung des Wortes „verlegt“, wie es im letzten Satz von Artikel 5 Abs. 3 gebraucht wird, werden von der Regierung des vereinten Deutschland in einer vernünftigen und verantwortungsbewussten Weise entschieden, wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei, wie dies in der Präambel niedergelegt ist, berücksichtigen wird.“
Das ebenfalls in Artikel 5 Absatz 3 verendete Wort „stationiert“ wurde als so eindeutig selbsterklärend verstanden, dass es nicht der Definition in der Protokollnotiz bedurfte. 1992 wurde Russland Rechtsnachfolger der aufgelösten Sowjetunion und somit Teilnehmer am 2+4-Vertrag.
Der Sachverhalt ist schwerwiegend: Deutschland brach den 2+4-Vertrag mehrfach, mindestens durch die folgenden vier Maßnahmen:
(a) Teilnahme am Jugoslawienkrieg 1999 (verschiedentlich dokumentiert)
(b) ab 2022 militärische Belieferung der Ukraine mit Verlegung (Durchtransport) ausländischen Militärmaterials und ausländischer Truppen durch die Ex-DDR hindurch (verschiedentlich dokumentiert)
(c) NATO-Verlegeaktionen in der Ex-DDR („Air Defender 2023“ [2] und „Military Mobility 2024“ [3]) und
(d) Ausbildung ukrainischer Panzertruppen auf dem Übungsgelände Klietz in der Ex-DDR 2024, als dortige Stationierung einer ausländischen Militäreinheit (60 ukrainische Soldaten für 6 Wochen, zwecks Ausbildung an aus der Bundeswehr ausgemusterten, aber im Auftrag der deutschen Regierung für die Verbringung in die Ukraine reaktivierten Kampfpanzern Leopard-1) [4].
Maßnahme (a) verletzte indirekt, die Maßnahmen (b), (c) und (d) verletzten bzw. verletzen direkt russische Sicherheitsinteressen. Deshalb geht es akut – im Ukrainekrieg – um die Punkte (b), (c) und (d).
Laut 2+4-Vertrag, Artikel 5 Absatz 3 und Protokollnotiz wäre der ordnungsgemäße Ablauf zu den Vorgängen jeweils folgender gewesen:
Schritt 1: Die Bundesregierung des vereinten Deutschland holt von allen 4 weiteren 2+4 Vertragspartnern (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich) die Zustimmung zu dem betreffenden Vorgang ein.
Schritt 2: Falls mindestens einer der Vertragspartner (z.B. Russland) seine Zustimmung nicht gibt, untersagt die Bundesregierung pflichtgemäß die Maßnahme und sorgt für die reale Unterlassung.
Dabei ist die Formulierung „… berücksichtigen wird“ im Sinne des Rechts auf Entscheidungsbeteiligung und des Veto-Rechts jeder Vertragspartei zu verstehen, sonst wäre die Protokollnotiz ohne belastbare Aussage, also sinnlos. Erwartungsgemäß gab Russland in allen vier Fällen (a) bis (d) nicht seine Zustimmung, und die Bundesregierung versäumte ihre vertragsgemäße Pflicht, die Vorgänge zu verhindern.
Aber offenbar – aus den Abläufen zu beobachten – war das Ergebnis in allen vier Punkten von Vertragsbrüchen nicht die Unterlassung, sondern die Vorgänge wurden durchgezogen. Auf diese Vertragsbrüche hin hin hätte Russland von der Bundesregierung die Mängelbehebung und Rückkehr zu den 2+4-Vertragsregelungen verlangen müssen. Ob und wenn ja mit welchem Ergebnis dies geschehen ist, ist nicht bekannt.
Im Einzelnen besteht der Vertragsbruch des vereinten Deutschland zu den derzeit akuten Punkten (b), (c) und (d) darin, dass die Bundesregierung nicht die „Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei“ berücksichtigt hat, denn die Vorgänge betrafen und betreffen das „Verlegen“ und „Stationieren“ ausländischen Militärmaterials.
Punkt (b): Durch Transport. Der erwartbare Streitpunkt zu diesem Punkt dürfte sprachlicher Art sein, nämlich die Behauptung, der Durch Transport ausländischen Militärpersonals und -materials durch die Ex-DDR falle nicht unter den Begriff „Verlegen“, werde also gar nicht durch den 2+4-Vertrag erfasst.
Eine Auskunft der Bundesregierung in genau diesem Sinne zu NATO-Militärtransporten durch die Ex-DDR (über den Flughafen Leipzig/Halle) liegt auf eine Bundestagsanfrage aus dem Jahr 2007 hin vor, mit Bezug auf den 2+4-Vertrag [11]:
„Die Nutzung der auf dem Flughafen Leipzig/Halle bereitgehaltenen Antonov 124-100 und des Flughafengeländes zur Be- und Entladung militärischen Gerätes und Personals für die 17 Unterzeichnerstaaten der Nato und der EU stellt weder eine Stationierung noch eine Verlegung im Sinne von Artikel 5 Satz 3 des Vertrages vom 12. September 1990 dar.“ Allerdings liegt das Gegenargument auf der Hand, dass der in Artikel 5 Absatz 3 verwendete Begriff „stationiert“ einen ruhenden Zustand bezeichne, während der diesem entgegengestellte Begriff „verlegt“ den logisch alternativen nicht-ruhenden, also bewegten Zustand bezeichne, dass also bei einer „einer vernünftigen und verantwortungsbewussten“ Textauslegung der militärische Durch Transport durch das Ex-DDR-Gebiet selbstverständlich in diesen Gesamtbereich „ruhend/bewegt“ eingeschlossen sei, als genehmigungspflichtig gemäß Zustimmung oder Ablehnung durch Vertragsparteien unter den Bedingungen des 2+4-Vertrags.
Folglich ist die Position [11] der Bundesregierung von 2007 sachlich nicht haltbar, denn es handelte sich um die Bewegung – Verlegung – von ausländischem Militärmaterial durch den Luftraum der Ex-DDR, sogar mit Bodenkontakt, mindestens am Flughafen Leipzig/Halle. Aus der aktuellen Situation ist zu vermuten, dass die 2024 amtierende Bundesregierung auf dieselbe Frage keine qualitativ abweichende Antwort geben würde. Punkt (c): Verlegung. Zu diesem Punkt ist ein sprachlicher Einwand nicht zu erwarten, denn die amtliche Bezeichnung des NATO-Luftmanövers Air Defender 23 war „Die größte Verlege Übung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO“ [2], also das plakative Erklären der Verlegung. Das weitere Beispiel „Musterkorridor für Truppenverlegungen“ [3] ist ebenso eindeutig.
Punkt (d): Ausbildung. Dieser Punkt dürfte ein unstrittiger Vertragsbruch sein, denn es handelt sich sogar um eine (möglicherweise befristete) Stationierung ausländischer Truppen in der Ex-DDR, gemäß 2+4-Vertrag Artikel 5 Absatz 3 ausdrücklich untersagt, unabhängig von der zugehörigen Protokollnotiz. Zu Punkt (d) ist zudem erschwerend zu werten, dass der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Begleitung des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius dort am 23. Februar 2024 den ukrainischen Truppen in Medienbegleitung einen Besuch abstattete. Es ist kaum davon auszugehen, dass den Beteiligten die Bedeutung dieses Vorganges als demonstrativer Bruch des 2+4-Vertrags nicht bekannt war.
Hier kommt nun ein Versäumnis des vereinten Deutschland in den Blick: In Artikel 2 des 2+4 Vertrags ist von der „Verfassung des vereinten Deutschland“ die Rede, die sicherzustellen habe, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“, mit spezifizierten Details:
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“
Aber das vereinte Deutschland hat bisher gar keine Verfassung. Deren Herstellung fordert zwar seit 1990 der Schlussartikel 146 des Grundgesetzes des vereinten Deutschland:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Dieser Auftrag von Artikel 146 wurde aber in den 33 Jahren seit der Vereinigung nicht erfüllt, nicht einmal begonnen. Offenbar bestehen starke Interessen an der Erhaltung des Status quo der Verfassungsfassungslosigkeit und der Weiterverwendung des Grundgesetzes – und damit zugleich die Missachtung des Grundgesetzes durch die politischen Amtsträger.
Bei der geforderten freien Entscheidung des deutschen Volkes über die – angenommen in Erarbeitung befindliche – Verfassung wäre aber auch die Bevölkerung des Ex-DDR-Gebietes vollständig einzubeziehen, mit offensichtlich auch Jahrzehnte nach der Vereinigung einer weithin anderen Staatsauffassung, als die Mehrheit der Bevölkerung der Ex-BRD sie hat, obwohl es sich dabei um nur ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands handelt, das aber in der kompakten Fläche der ehemaligen DDR lebt, einem Drittel der heutigen Fläche Deutschlands.
Damit stellt sich die Frage, ob überhaupt ein einheitlicher Verfassungstext in allen 16 deutschen Ländern die flächendeckend mehrheitliche Zustimmung erreichen könnte – oder ob nicht angesichts der über 40 Jahre lang unterschiedlichen Staatssystemen von BRD und DDR und bei den noch vertieften Differenzen ab 1990 eine inhaltliche Differenzierung „West“/„Ost“ nötig wäre, wie vor 1990, also in der Wirkung letztendlich entsprechend einer nicht bevormundenden Staaten-Konföderation BRD/DDR. Diese Modalität wäre in der Verfassung festzulegen, und zwar derart, dass die Bewohner der Ex-DDR als Minorität in der Volksabstimmung „überwältigt“ werden, indem beispielsweise eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Ex BRD Ansässigen die ostdeutschen Stimmen auf die Wertigkeit Null drückt.
Grundgesetz hilfsweise. In der Zeitnot, den Ukrainekrieg zu beenden, wird sich der Mangel der fehlenden deutschen Verfassung, die im 2+4-Vertrag vorausgesetzt ist, nicht beheben lassen. Dies scheint aber auch gar nicht erforderlich, denn bei der Einschätzung der deutschen Brüche des 2+4 Vertrags kann durchaus hilfsweise das Grundgesetz als Verfassungsersatz hinzugezogen werden.
Die Bundesregierung geht bei ihrer Militärhilfe für die im Krieg befindliche Ukraine davon aus, dass solche Hilfe gemäß Grundgesetz und Charta der UN erlaubt ist. Dies mag im Fall strikt defensiver Hilfe innerhalb einer begrenzten Qualität und Quantität (z.B. Lieferung von 5000 Stahlhelmen) zutreffen, ohne dass die helfende Partei selbst Kriegspartei wird [6].
Kriegspartei. Aber angesichts der Ukraine-Belieferung mit schweren Waffen und Truppenausbildung in Deutschland ist bereits seit Sommer 2022 davon auszugehen, dass sich zumindest aus russischer Einschätzung dadurch Deutschland zur Kriegspartei gegen Russland gemacht hat, und zwar in der Rolle eines Angreifers, denn Russland hatte Deutschland nicht angegriffen. Damit liegt bereits ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1 vor:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Die oben genannte russische Meinungsäußerung in RT DE zur russischen Kündigungsinitiative des 2+4-Vertrags (B) erwähnt ausdrücklich, die Hinzuziehung deutschen Personals bei der Inbetriebnahme von Waffenlieferungen aus Deutschland in der Ukraine, also „die Anwesenheit deutscher Spezialisten im Kriegsgebiet”, werde in Russland als eine angreifende deutsche Kriegsbeteiligung gesehen. Zwar hat die Autorin des Artikels keine amtliche Funktion, es ist aber davon auszugehen, dass sie angesichts der Verhältnisse und der Gewichtigkeit der Vorgänge diese Aussage nicht ohne amtliche russische Quelle gemacht hat.
Jedenfalls hat Deutschland seine Militärhilfe von anfänglich UN-gemäß erlaubter defensiver Unterstützung (Stahlhelme, Flugabwehr) gesteigert zur massiven Durchführung von Gegenangriffen, die nicht mehr als Verteidigung der Ukraine wirken, sondern – mit strategischen Fernwaffen (Raketenwerfer „MARS II“ [16], Reichweite mit aktueller Munition („ER-GLMRS“ [17], „GLSDB“ [12]) bis 150 km) – als Angriffskrieg eines Großteils der westlichen Rüstungsindustrie gegen Russland, mit Deutschland im Unterstützungsumfang der Ukraine an zweiter Stelle nach den USA.
Damit ist also festzustellen, dass selbst aus der Sicht der deutschen Hilfsverfassung, desGrundgesetzes, die Bundesregierung gegen Artikel 26 Absatz 1 verstößt, damit auch gegen den 2+4-Vertrag. Die exotische juristische Deutung dieser Formulierung, nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges sei verboten, nicht aber dessen Führung, sei hier beiseite gelassen.
Dem Vernehmen nach sieht die russische Regierung im Ukraine Krieg die NATO einschließlich des in Europa führenden Deutschland in der Rolle von Kriegsparteien. Auch deutet die aktuelle Diskussion in Russland darauf hin (siehe oben: Artikel RT DE (B), dass zumindest teilweise dort das Verhalten Deutschlands als angreifende Kriegspartei und als Bruch des 2+4-Vertrags gesehen wird, womit sich Russland zu Gegenmaßnahmen berechtigt sehen könnte.
Dabei ist zunächst an diplomatische Gegenmaßnahmen zu denken, also eine Reklamation und Unterlassungsaufforderung der russischen Regierung an die deutsche Regierung als Ratifizierungspartner des Vertrags. Die aktuellen Erklärungen der Bundesregierung (Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius [7]), der Koalitionsmehrheit SPD, Grüne und FDP [15] und der Bundestagsopposition CDU/CSU vom 20. Februar 2024 [8] führen auf die Vermutung, dass die Bundesregierung eine solche russische Reklamation zurückweisen würde.
Damit dürfte eine fehlgeschlagene russische Reklamation in Verbindung mit präsentierten Beweisen für deutsche 2+4-Vertragsbrüche zu der russischen Berechtigung führen, die eigene Bindung an den 2+4-Vertrag aufzukündigen und die Rückversetzung in den Rechtszustand vor 1990 zu verlangen.
Dies könnte als generelle Forderung geschehen oder eingeschränkt auf die deutsche Rolle im Ukraine Krieg. Dabei liegt im Fall einer negativen Reaktion der Bundesregierung nahe, dass Russland sich hilfsweise an die Nachfolger der Vertragsunterzeichnerin DDR wendet, die Ex-DDR-Bundesländer, mit der Aufforderung, gemäß ihrer mit der Vertragsunterschrift 1990 übernommenen Haftung die Bundesregierung zur 2+4-Vertragseinhaltung zu veranlassen, d.h. Russland verlangt Kooperation von einer anderen deutschen Institution als der Bundesregierung.
So erscheinen also die folgenden russischen Handlungsoptionen auf die fortgesetzten deutschen Brüche des 2+4-Vertrags hin möglich:
1. Russische Reklamation bei der Bundesregierung2. Forderung genereller Rückabwicklung des 2+4-Vertrags2.1 Rückversetzung in den Rechtszustand vor 19902.2 Russischer Angriff auf Deutschland3. Forderung zu 2+4 eingeschränkt auf das Gebiet der DDR3.1 Ohne deutsche Kooperation3.2 Mit deutscher Kooperation
Diese Punkte seien nachfolgend betrachtet.
Es ist nicht bekannt, ob und mit welchem Ergebnis Russland bei der deutschen Ratifizierungsinstanz des 2+4-Vertrages, der Bundesregierung, die deutschen Brüche des Vertrags bemängelt hat und welche Forderungen an Deutschland die russische Regierung damit verbunden hat. Mangels diesbezüglich aufgefundener Berichte könnte es durchaus sein, dass solche Mängelrüge und Unterlassungsaufforderung aus Moskau bisher nicht erfolgt ist.
Allerdings lässt die aktuelle russische Diskussion über eine „Kündigung“ des 2+4-Vertrags eher vermuten, dass mindestens eine solche Mängelrüge und Unterlassungsaufforderung erfolgt ist, dass aber die deutsche Reaktion von russischer Seite als unakzeptabel bewertet wurde, so dass dort der Fortgang auf diesem Reklamationsweg als zwecklos abgebrochen wurde.
Die in Russland ins Gespräch gebrachte „Kündigung“ des 2+4-Vertrags dürfte somit faktisch auf eine Rückabwicklung des Vertrags zielen, denn der 2+4-Vertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit nicht vor. Auch erhält er keine Regularien für den Fall, dass der Vertragspartner vereintes Deutschland seine übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Rückabwicklung durch Russland würde aber sinngemäß bedeuten: zurück in den Zustand vor 1990, „Russland will die DDR zurück haben“. Eine solche russische Reaktionsmöglichkeit auf die deutschen Brüche des 2+4-Vertrags hätte also die Forderung und Durchsetzung erneuter Stationierung russischer Truppen – ohne oder sogar mit Kampfauftrag über die Selbstverteidigung hinaus – in der Ex-DDR zur Folge, also zurück in die Besatzungssituation bis 1994.
Dies wäre allseits unbeliebt, aber völkerrechtlich wohl die legitime Folge der deutschen Brüche des 2+4-Vertrags. Die weiteren Folgen wären der erneute Verlust der deutschen Souveränität, die Wiedereinrichtung zweier deutscher Staaten (und sei es in gleichberechtigter Konföderation), erneut zwei deutsche UN-Mitgliedsstaaten und die Änderung des Vertragsgeflechtes von NATO und EU.
Der propagandistische Nachteil einer solchen Lösung erneuter russischer Besetzung der Ex DDR wäre die erwartbare und von der westlichen Bevölkerung weithin aus den Leitmedien übernommene Behauptung, an dem erneuten russischen Anspruch auf das Gebiet der Ex DDR könne man imperiale Bestrebungen der Regierung Putin ablesen. Eine solche Lösung wäre also ein Geschenk für die Propaganda von USA und NATO.
Durch die vom Westen bereits umfassend praktizierten Wirtschaftssanktionen gegen Russland (verhängt wegen des Ukraine Kkrieges) stehen Russlands eigene wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen Deutschland zwecks Durchsetzung politischer Korrekturforderungen kaum noch zur Verfügung.
Auch ist wohl davon auszugehen, dass die Bundesregierung und andere westliche Regierungen jegliche Änderung des heutigen politischen Zustands Mitteleuropas ablehnen würden, d.h. Russland müsste seine – selbst wenn berechtigten – Forderungen gewaltsam durchsetzen. Das führt letztendlich auf das Thema der Ausbreitung des Ukraine Kriegs nach Westeuropa, zumindest nach Deutschland als Brückenkopf des US-Militärs in Europa. Solches zerstörerische Geschehen ist für Deutschland auf jeden Fall zu vermeiden. Die extreme Möglichkeit, als „militärische Fortsetzung der Politik“, wäre also ein russischer Angriff auf Deutschland, im Kontext des deutschen Verhaltens zum 2+4-Vertrag und zum Ukraine Krieg als russische Selbstverteidigung legitimiert.
Dafür liefert die Bundesregierung sogar Rechtfertigungsmaterial:
Sie ist bestrebt [7], im Einklang mit der Koalitionsmehrheit SPD, Grüne, FDP [15] und der Opposition CDU/CSU im Bundestag [8], die Ukraine zum Sieg gegen Russland zu führen, d.h. zur Wiederherstellung der ukrainischen Hoheitsgrenzen von 1991, ohne Gebietsverluste der Ukraine, egal, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich die realen Möglichkeiten hierfür sind. Ein solches Kriegsende als Bestreben auch der NATO wird wohl unter den laufenden Medienberichten von der deutschen Bevölkerung mehrheitlich mitgetragen. Dabei wird allerdings die Konsequenz ausgeblendet, dass Deutschland durch einen russischen Angriff mindestens schwer beschädigt würde: Angesichts seiner hohen Siedlungsdichte, des fehlenden Zivilschutzes und der Verletzlichkeit der hoch zentralisierten und technisierten Infrastruktur ist Deutschland erfolgversprechend nicht mehr militärisch zu verteidigen, sondern nur noch diplomatisch-gewaltfrei.
Die mehrheitliche Zustimmung in Deutschland dürfte allerdings bereits fraglich sein bei der Bestrebung, Russland eine Niederlage zuzufügen, und zwar nicht nur in der Ukraine, sondern tief in russischem Gebiet, aktuell durch weitreichende deutsche Cruise Missiles „Taurus“ mit Reichweiten über 500 km, also aus der Ukraine bis Moskau [8].
Sogar der „Enthauptungsschlag“ gegen die russische Führung in Moskau, d.h. deren Ermordung, wurde im Februar 2024 aus dem Bundestag ausdrücklich gefordert, durch den CDUAbgeordneten Oberst a.D. Roderich Kiesewetter: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden. Russische Militäreinrichtungen und Hauptquartiere müssen zerstört werden. Wir müssen alles tun, damit die Ukraine in die Lage versetzt wird, nicht nur Ölraffinerien in Russland zu zerstören, sondern Ministerien, Kommandoposten, Gefechtsstände” [9].
Bei der aktuellen Diskussion um Taurus bleibt interessanterweise unerwähnt, dass die Ukraine die Fähigkeit unbemannter Präzisionsangriffe über 500 km längst haben dürfte, nämlich durch die Lieferung von technisch mit Taurus gleichwertigen britischen Cruise Missiles „Storm Shadow“ (baugleich mit den ebenfalls an die Ukraine gelieferten französischen „Scalp“), mit der gleichen Reichweite über 500 km wie Taurus [10], jedoch nach offizieller Angabe für die Ukraine in der Reichweite auf 250 km begrenzt.
Aber solche Begrenzung, sollte sie zutreffen, lässt sich durch die Ukraine bei geeigneten und sicherlich vorhandenen technischen Fähigkeiten rückgängig machen, zumal ukrainisches Personal in Großbritannien in der Bedienung der Geräte ausgebildet wird, also aus erster Hand technische Details zu den Geräten und möglicherweise erfolgten Modifikationen ermitteln kann.
Einen Hinweis, dass dies der Bundesregierung bekannt ist, gibt die Formulierung in der Bundestagserklärung der Koalitionsmehrheit vom Februar 2024 [15], Textauszug (4): „Der Bundestag begrüßt daher die Lieferungen von Lenkflugkörpern unserer französischen und britischen Partner an die Ukraine.” Hiermit dürften die Baumuster Storm Shadow und Scalp gemeint sein.
Die Fähigkeiten, die also angeblich die Ukraine mittels Taurus neu erhalten soll, dürfte sie unter Vermeidung öffentlicher Aufmerksamkeit tatsächlich längst besitzen. Deutschland geriete aber mit der Lieferung von Taurus mit der plakativen und nicht vorsätzlich beschränkten 500-km-Reichweite und mit der Eignung für den Enthauptungsschlag gegen Moskau definitiv in eine kritische Lage gegenüber Russland, auch im Hinblick auf den 2+4-Vertrag.
Dieser Sachverhalt und die damit verbundene Gefahr für Deutschland ist anscheinend in der Bundesregierung verstanden worden: Am 26. Februar 2024 erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz [18], „Das ist eine sehr weitreichende Waffe”; „Deutsche Soldaten dürfen an keiner Stelle und ankeinem Ort mit den Zielen, die dieses System erreicht, verknüpft sein“; „Auch nicht in Deutschland“; „Ich wundere mich, dass es einige gar nicht bewegt, dass sie nicht einmal darüber nachdenken, ob es gewissermaßen zu einer Kriegsbeteiligung kommen kann durch das, was wir tun“.
Bei dieser grundsätzlich sorgfältigen Argumentation der Bundesregierung bleibt allerdings außer Betracht, dass völkerrechtlich für die belastbare Antwort auf die Frage „Ist Deutschland Kriegspartei?“ auch die russische Einschätzung des deutschen Verhaltens eine Rolle spielen könnte, dies obendrein in Verbindung mit dem Schlüsselsatz der Entschließung der Bundestagsmehrheit vom 20.02.2024 – formell (aber vermutlich nicht real) stellvertretend für die Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands: „Präsident Putin und sein Regime müssen diesen Krieg verlieren“ [15]. Dieser Satz in Verbindung mit den zunehmend stärker strategisch orientierten deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine scheint die Merkmale einer Kriegserklärung Deutschlands gegen Russland zu haben.
Die Taurus-Diskussion und die regierungsseitigen Äußerungen über angeblich fehlende „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands machen aber deutlich, dass die deutsche Politik auf eine Situation zu driftet, in der Russland sich zu einer militärischen Selbstverteidigung über die Ukraine hinaus veranlasst sehen könnte.
Im Kontrast zu noch immer wohl mehrheitlicher Zustimmung zur deutschen Militärhilfe für die Ukraine scheint in Deutschland mit überwältigender Mehrheit die Einsicht verbreitet, dass ein solches Ereignis, egal, wie es im Einzelnen abliefe, unweigerlich immense zivile Schäden oder sogar die Vernichtung Deutschlands und seiner Zivilisation zur Folge hätte. D.h. unabhängig von sonstigen politischen Einstellungen dürfte solche Gefahr auf die entschlossene Ablehnung in Deutschland treffen. Es fällt auf, dass entsprechende Meinungsumfragen fehlen – das mag daran liegen, dass ihr vermutlich ca. 99%-Ergebnis keine neue Erkenntnis brächte.
Die öffentliche Diskussion über solche Kriegsszenarien im eigenen Wohngebiet würde voraussichtlich eine in Westdeutschland verbreitete Angst vor Russland befeuern, hätte aber zugleich wohl die Wirkung massiver Ablehnung jeglicher Kriegswaffenwirkung in Deutschland, d.h. im jeweils eigenen Lebensraum, durch wen und mit welcher Begründung auch immer. Dies dürfte im propagandistischen Nebeneffekt dazu führen, dass nicht nur die westliche Seite, sondern auch Russland es vermeidet, in eine öffentliche Diskussion einzutreten über eine russische Selbstverteidigung gegen Deutschland (und die dort befindlichen US-Militärbasen) und die wahrscheinlichen Schadensfolgen solchen Geschehens.
Angesichts der vermutlich abweisenden Reaktion der Bundesregierung auf die russische Forderung nach Einhaltung des 2+4-Vertrags würde es wohl nahe liegen, dass Russland sich hilfsweise an den Unterzeichner des 2+4-Vertrags für das Gebiet DDR wendet, die DDR-Regierung.
Dem steht zunächst im Weg, dass die DDR als organisatorische Einheit seit 1990 „abgewickelt“ wurde. Aber in Form der 5 Ex-DDR-Bundesländer, noch durch die DDR 1990 „in letzter Minute“ vor der Vereinigung geografisch zugeschnitten, besteht eine „Schicksalsgemeinschaft“ von Verwaltungseinheiten, die mit den 5 Ländern der einstigen DDR exakt deckungsgleich sind. Diese 5 Landesregierungen stellen heute für ihre Länder jeweils die legitime demokratische Vertretung ihrer Bevölkerungen dar. Deren Summe, im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft, könnte als die demokratische Vertretung der heutigen Bevölkerung der einstigen DDR angesehen werden, also als die heutige hilfsweise Nachfolgestruktur der DDR-Regierung in deren Funktion als Unterzeichner des 2+4-Vertrags.
Die 5 Ex-DDR-Bundesländer haben gesetzlich für die Sicherheit und Ordnung auf ihren Verkehrswegen (Land, Wasser, Luftraum) zu sorgen, d.h. sie haben im Rahmen dieser Aufgabe eine laut 2+4-Vertrag unerlaubte Nutzung solcher Verkehrswege zu unterbinden, sollte die Bundesregierung dies versäumt haben, was der Fall ist.
Zu Ostdeutschland gehört auch das Bundesland Berlin. Die Stadt – sowohl West- als auch Ostteil war nicht Bestandteil der DDR (obwohl die damaligen deutschen Besatzungsverwaltungen dies anders praktizierten, mit stillschweigender Duldung der Kommandanturen der Siegermächte). Berlin hat auf seinem Gebiet keinen Flughafen mehr. Deshalb stellt sich für Berlin die Frage der Kontrolle der Verkehrswege gegen 2+4-Missbrauch nicht: Alle Verkehrswege von und nach Berlin führen land- oder wasserseitig durch mindestens eines der 5 Ex-DDR-Bundesländer, nämlich Brandenburg. Ein Luftweg besteht nicht, also auch kein Handlungsbedarf in Berlin hinsichtlich der 2+4-Kontrolle von Verkehrswegen.
Russland kann erklären, dass es seine Kontrollrechte von vor 1990 zurück beansprucht und ausüben will, unabhängig von deutscher Zustimmung.
Eine von der Bevölkerung kaum bemerkte Realisierung wäre, dass Russland mit eigenem Fachpersonal für die Einhaltung des 2+4-Vertrags in der Ex-DDR sorgt, indem es – die Versäumnis der deutschen Bundesregierung gemäß Artikel 5 Absatz 3 korrigierend – den beabsichtigten oder versuchten Durchtransport ausländischen Militärs kontrolliert sowie die Lieferung deutscher Waffen in die Ukraine durch die Ex-DDR hindurch und die Nutzung von Einrichtungen auf dem Ex-DDR-Gebiet durch ausländisches Militär unterbindet.
Dies bedeutet russische zivile oder militärische Vor-Ort-Kontrollen an Schlüsselpunkten der Transportwege in und über der Ex-DDR (Land, Wasser, Luftraum). Zivilfahrzeuge werden an den Kontrollpunkten nicht aufgehalten, passieren also ohne Halt, wobei allerdings Stichprobenkontrollen möglich sein müssen.
Die erneute Übernahme einer russischen Kontrollfunktion auf dem Boden der Ex-DDR dürfte zu politischen Spannungen zwischen der russischen und der deutschen Regierung führen, wobei die russische Seite allerdings den Trumpf der tatsächlichen deutschen Verstöße gegen den 2+4-Vertrag in der Hand hält.
Eine defensive Gegenbehauptung, Russland habe mit dem Ukraine Angriff Völkerrecht gebrochen, sei also zum rechtlosen Paria Staat geworden, wird sich nicht halten lassen, denn der 2+4-Vertrag macht den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs keinerlei Auflagen hinsichtlich deren völkerrechtlichem Wohlverhaltens, aber Deutschland hat der Vertrag Verpflichtungen auferlegt.
Ohne öffentliche Diskussion – wegen deren unabsehbaren Folgen für den Ausgang von in Deutschland ausstehenden Wahlen in der Politik gefürchtet – dürfte sich also der Konflikt Deutschland-Russland betreffend den 2+4-Vertrag nicht klären lassen.
Eingeladenes russisches Personal. Hilfreich und Spannung lösend wäre hier, wenn die Ex-DDR-Landesregierungen die gebotene Initiative ergreifen und für ihr Gebiet jeweils entsprechende Einladungen an Russland erklären würden, einschließlich der deutschen Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, im wesentlichen einige Gebäude für das russische Kontrollpersonal, das damit eine rein zivile Rolle erhielte. In Verbindung damit könnte von deutscher Seite betont werden, dass eine solche Verständigungsinitiative den Ukraine Krieg aktiv dämpft, durch Beendigung der Waffentransporte durch die Ex-DDR, und dass damit die Gefahr der Ausdehnung des Ukraine Kriegs nach Westeuropa, insbesondere nach Deutschland gebannt wird.
Ohne russisches Personal. Die Landesregierungen der Ex-DDR könnten – atmosphärisch vorteilhaft – aus ihrer eigenen Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und mit ihren gesetzlichen Ordnungsmitteln (Polizei, Bahnaufsicht, Luftverkehrsbehörde) den gemäß 2+4-Vertrag verbotenen Durch Transport ausländischen Militärs durch die Ex-DDR, die Lieferung deutscher Waffen in die Ukraine durch die Ex-DDR hindurch und die Anwesenheit ausländischen Militärs unterbinden, mit eigenem Personal, Wunsch weise auch mit russischen Beobachtern, die für diese Konflikt dämpfende Rolle willkommen geheißen würden.
Dies würde für die Landesregierungen den „Mut“ bedeuten, ihre abweichenden Positionen gegenüber der Bundesregierung standhaft zu vertreten und mit der vermutlich breiten Zustimmung aus ihren Friedens orientierten Bevölkerungen im Rücken durchzusetzen. Schutzzonen. Dabei könnten die Ex-DDR-Landesregierungen sogar „das Nützliche mit dem Angenehmen“ verbinden, als Zusatznutzen für die Bevölkerung, dadurch, dass sie ihre Großstädte durch entmilitarisierte Rotkreuz-Schutzzonen (gemäß Artikel 60 Zusatzprotokoll I von 1977 zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 [13]) sichern, beispielsweise gegen einfachen Artilleriebeschuss bemessen, also mindestens ca. 50 km tief. Dadurch würde nahezu das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR umfasst, und gleichzeitig wären die hindurchführenden Transportwege (Land, Wasser, Luftraum) nur noch für die zivile Nutzung zugelassen.
Der in der Bevölkerung voraussichtlich positiv und mit Erleichterung gesehene Effekt dieser Zonen wäre die starke Schutzwirkung dieser Maßnahme „Zivilschutz durch Völkerrecht“ für die Bürger und ihre Familien. Skeptiker mit der medienvermittelten Meinung „Putin pfeift auf Völkerrecht“ wären bei dieser Konstellation an die historische Erfahrung zu erinnern, dass im Zweiten Weltkrieg international als nicht verteidigt erklärte „Offene Städte“ (u.a. Paris, Brüssel, Rom) von allen Kriegsparteien respektiert waren, d.h. nicht angegriffen wurden und unzerstört blieben.
Diese Konstellation könnte von russischer Seite Eigeninitiative noch in ihrer Attraktivität erhöht werden durch die – völkerrechtlich und militärisch eigentlich selbstverständliche – ausdrückliche Bestätigung und Zusicherung an die Ex-DDR-Bewohner als ihre ehemaligen Verbündeten, dass Russland Kriegswaffen und Militär niemals gegen entmilitarisierte Rotkreuz-Schutzzonen einsetzen werde.
Dies würde im Nebeneffekt auf den Ausdruck der Verwunderung führen, dass die ukrainische Regierung nicht wenigstens ihre Großstädte als solche Zonen international kontrolliert geschützt hätte, was auch heute noch möglich wäre. Dazu würde die Mahnung gehören, dass Wohngebiete ihren völkerrechtlichen Schutz verlieren, wenn sie von Militär genutzt werden, selbst dann, wenn das Militär diesen Missbrauch unter Gewaltanwendung erzwungen hätte. Dieser Aspekt fehlt bisher in der Diskussion über behauptete Kriegsverbrechen im Ukraine Krieg, wie auch die weiteren Aspekte fehlen:
Zerstörungswirkung (a) von herabstürzenden Splittern und Trümmern von Flugabwehrwaffen und (b) von durch Flugabwehr beschädigten und dadurch fehlgeleiteten angreifenden Geschossen. Durch alle diese Effekte entstehen Schadenswirkungen gegen die Zivilbevölkerung, die von vorsätzlichen, Kriegs verbrecherischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung als solche ohne genauere Untersuchung nicht zu unterscheiden sind, so dass etwa bildgestützte Vorverurteilungen Unrecht sein können.
Auch könnte zur demokratischen Absicherung des in Deutschland ungewohnten Vorgangs des „Zivilschutzes durch Völkerrecht“ eine Gesamt-Volksabstimmung in den Ex-DDR Ländern über die Akzeptanz der Schutzzonen vorgeschlagen werden, unter internationaler Überwachung. In diese Diskussion gehört auch die Veranschaulichung, was im Kriegsfall der Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen der Siedlungsgebiete des eng bewohnten Deutschland praktisch bedeuten würde. Man denke nur an den Ausfall des Stromnetzes oder von Wasser oder Abwasser oder das explosionsbedingte Zerspringen der Fenster.
Was moderner Krieg anrichtet, ist an den Berichten aus der Ukraine zu sehen. Deutschland hat die dreifache Besiedlungsdichte der Ukraine. Deutschland ist militärisch nicht mehr erfolgversprechend zu verteidigen, sondern nur noch diplomatisch und im Extremfall durch gewaltfreien zivilen Widerstand der Bevölkerung, die schon allein durch ihre Sprache gegen mögliche Besatzer zusammenhält und zugleich Mitgefühl und Verständnis entwickelt für die bedauernswerte Lage der meist jungen, von ihrer Führung in Angst gehaltenen Besatzungssoldaten.
Die Tschechoslowakei 1938 und Dänemark 1940 haben dies in der Besetzung durch die Nazi-Wehrmacht demonstriert: keine Gewalt, keine Verwüstung.
NATO. Ohne allgemein bekannte Grundlagen zu wiederholen, sei hier doch festgehalten, dass die NATO 1949 als Militärbündnis der USA gegründet wurde. Der NATO-Oberbefehlshaber ist immer ein US-General, dessen Dienstherr nicht die NATO, sondern immer der US-Präsident ist. Somit ist die NATO völkerrechtlich eine Fremdenlegion der USA. Dies ist weithin ebenso unbekannt wie die Tatsache, dass es eine in Leitmedien propagierte militärische „Beistandspflicht“ in der NATO gar nicht gibt, wie der Wortlaut des „berühmten“ Artikels 5 des NATO-Vertrags klarlegt. Wäre es anders, dürften die USA laut ihrer Verfassung nicht Mitglied der NATO sein.
Eine spannungsträchtige Problematik für die Bindung von NATO-Soldaten an das Kriegsvölkerrecht liegt darin, dass die NATO-Staaten die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag für die Anklage von Kriegsverbrechen anerkennen – mit der einzigen Ausnahme der USA, die ihre Soldaten nicht Bindungen an Kriegsrecht unterwerfen wollen.
Dennoch ist hoffentlich davon auszugehen, dass im Kriegsfall alle NATO-Verbündeten – auch die USA – in Europa entmilitarisierte Rotkreuz-Schutzzonen respektieren würden. Würden solche Schutzzonen nicht eingerichtet oder NATO-seitig nicht sicher respektiert, bräuchte es allerdings, um NATO-Waffenexplosionen auf deutschem Boden zu vermeiden, Nicht-Angriffsverträge mit allen NATO Verbündeten. Solche Schutzverträge fehlen bisher, denn die Tendenz besteht – und war die Gründungslegende der NATO –, Kriege nicht im eigenen Land, sondern auf fremdem Boden (1949-90: in Mitteleuropa) zu führen, egal, ob verbündet oder nicht.
Vertragspartner der Nichtangriffsverträge müsste die Bundesregierung sein. Hilfsweise wäre auch vorstellbar, dass Ex-DDR-Bundesländer über deren Landesvertretungen in Berlin solche Verträge anstreben oder sie wenigstens in die öffentliche Diskussion bringen.
Noch eine vermutete Quelle für Pluspunkte für die Ex-DDR-Landesregierungen: Wiederbelebung des einstigen DDR-Systems von Jugendferienlagern, für die laufende internationale Jugendbegegnung, aus Russland, der Ukraine, den USA, …, betreut von jungen Deutschen. Nur so kann es gelingen, dass eine neue Generation bei uns und woanders es als unerträglich falsch, verschwenderisch und Natur feindlich erkennt, dass Demokratien sich gegenseitig ihre Jugend ermorden, verstümmeln, traumatisieren, letztendlich hauptsächlich für das lukrative Waffengeschäft älterer Erwachsener, die die Hand am Geldhebel haben. Es sollte Grundkonsens der neuen Generation sein: Egal, was sonst passiert, die eigene Demokratie mordet nicht, weder ihre eigenen noch fremde Bürger. Ein nicht verhandelbarer Grundsatz.
Quellen:
[1] Zwei-plus-Vier-Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung,https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag
[2] Übung Air Defender 23, Bundeswehr, 22.6.2023,https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/team-luftwaffe-auf-uebung/air-defender23-[3] Military Mobility: Musterkorridor für Truppenverlegungen geplant, Bundesministerium derVerteidigung, 31.01.2024,https://www.bmvg.de/de/aktuelles/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen5733066
[4] Besuch der Ausbildung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten sowie der mobilenLogistiktruppen der Streitkräftebasis, Der Bundespräsident, 16. Februar 2024https://www.bundestag.de/resource/blob/957632/44633615ad0618f5cd38c35ad0a30fe4/WD-2-023-23-pdf-data.pdfweiter:Klietz: Bundeswehr-Ausbildung für Soldaten aus der Ukraine geht weiter, mdr, 23. Februar 2024https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/elb-havel/klietz-ausbildung-soldatenukraine-100.html[5] Hans-Dietrich Genscher: Bademantel-Konferenz 1990 in Moskau, Zeitzeugenportal,undatiert, Abruf am 24.02.2024,https://www.zeitzeugen-portal.de/zeitraeume/jahrzehnte/1990/die-deutscheeinheit/F6dndnJqzGA
[6] Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischenNeutralität und Konfliktteilnahme, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD-2-3000-019/22, 16.03.2022, S. 6,https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf Erneute Befassung 2023:Militärische Unterstützung der Ukraine: Wann wird ein Staat zur Konfliktpartei? DeutscherBundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD-2-3000-023/23, 21.06.2023,https://www.bundestag.de/resource/blob/957632/44633615ad0618f5cd38c35ad0a30fe4/WD-2-023-23-pdf-data.pdfS. 34, Schlusssatz: „Das politische Schlagwort von der „Kampfjetallianz“ geht jedenfallsschon rein semantisch über den logistischen Vorgang einer Lieferung von Flugzeugenhinaus”.
[7] Pistorius auf der Munich Security Conference 24: „Für das einstehen, woran wir glauben“17. Februar 2024, Bundesministerium der Verteidigung,https://www.bmvg.de/de/aktuelles/impulsvortrag-pistorius-msc-24-5744960Textauszug Boris Pistorius:(1) „Jetzt liegt es in unserer gemeinsamen Verantwortung, der Ukraine bei der Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität zu helfen. (…) Das heißt, dass wir unsere möglichestun, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie diesen Krieg führen und gewinnen wird.”
[8] Für eine echte Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, Antragder Fraktion der CDU/CSU, Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10379 vom 20.02.2024,https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010379.pdfTextauszug, Antragspunkt II.3: „… die Ukraine durch unverzügliche Lieferung von erbetenenund in Deutschland verfügbaren Waffensystemen (u.a. TAURUS) sowie Munitionssorten imKampf gegen Russland zu unterstützen und dabei europäische Führung und Koordinierungzu übernehmen.“
[9] Kiesewetter: Russland muss gezeigt werden, dass es so nicht weiter vorgehen kann,Interview mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter, dw, 09.02.2024,https://www.dw.com/de/kiesewetter-russland-muss-gezeigt-werden-dass-es-so-nicht-weitervorgehen-kann/video-68219676
[10] Storm Shadow – Agile Adaptable Capable, Royal Air Force, 2015,https://web.archive.org/web/20150103054239/http://www.raf.mod.uk:80/equipment/stormshadow.cfm Textauszug: „Range 300 nm+“, d.h. Reichweite mehr als 300 nautische Meilen (556 km)
[11] Bundesregierung: Keine Nato-Flugzeuge am Flughafen Leipzig/Halle, hib-Meldung049/2007, Deutscher Bundestag, 20.02.2007,https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0307/aktuell/hib/2007/2007_049/11.html
[12] Wikipedia, Stichwort „Ground Launched Small Diameter Bomb“,https://en.wikipedia.org/wiki/Ground_Launched_Small_Diameter_Bomb[13] Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz derOpfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I), angenommen am 8. Juni 1977,Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, die Publikationsplattform des Bundesrechts,0.518.521 AS 1982 1362; BBl 1981 I 953, Stand 12. Juli 2018,https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1362_1362_1362/deHier Artikel 60: Entmilitarisierte Zonen.
[14] Duma überprüft „Annexion“ der DDR durch die BRD, Zeit Online, 28. Januar 2015,https://www.zeit.de/politik/ausland/2015-01/russland-duma-deutsche-wiedervereinbarungannexion-ddr
[15] Zehn Jahre russischer Krieg gegen die Ukraine – Die Ukraine und Europa entschlossenverteidigen, Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Bundestagsdrucksache 20/10375 vom 20.02.24,https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010375.pdf Textauszüge:(2) „Auch deshalb gilt es, die Ukraine umfassend zu befähigen, die besetzten Gebieteeinschließlich der Krim zu befreien und ihre völkerrechtlich anerkannten Grenzen wiederherzustellen.”(3) „Insbesondere muss die Ukraine auch künftig in die Lage versetzt werden, Angriffe auf militärische Ziele wie Munitionsdepots, Versorgungsrouten und Kommandoposten weit hinter den Frontlinien durchzuführen.”(4) “Der Bundestag begrüßt daher die Lieferungen von Lenkflugkörpern unserer französischen und britischen Partner an die Ukraine.”(5) „… um die territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer internationalanerkannten Grenzen in vollem Umfang wiederherzustellen, dies beinhaltet die Lieferungvon zusätzlich erforderlichen weitreichenden Waffensystemen und Munition um die Ukraine einerseits in die Lage zu versetzten, Völkerrechts konforme, gezielte Angriffe auf strategisch relevante Ziele weit im rückwärtigen Bereich des russischen Aggressors zu ermöglichen.”(6) „Präsident Putin und sein Regime müssen diesen Krieg verlieren.“
[16] Diese Waffen und militärische Ausrüstung liefert Deutschland an die Ukraine, DieBundesregierung, 16. Februar 2024,https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungenukraine-2054514
[17] Wikipedia, Stichwort „Guided MLRS“,https://de.wikipedia.org/wiki/Guided_MLRS
[18] Thomas Wiegold, Scholz begründet Ablehnung von Taurus für die Ukraine: KeineBundeswehr-Beteiligung, „auch nicht in Deutschland“, Augen geradeaus! 26. Februar 2024,https://augengeradeaus.net/2024/02/scholz-begruendet-ablehnung-von-taurus-fuer-dieukraine-keine-bundeswehr-beteiligung-auch-nicht-in-deutschland-neufassung