Altkanzler Gerhard Schröder ist am Donnerstag im Streit um sein früheres Büro im Bundestag vor Gericht erneut gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte nach einer mündlichen Verhandlung seinen Berufungsantrag ab, wie der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki am frühen Nachmittag mitteilte. Schröder habe keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro, hieß es.
Der ehemalige Kanzler war am Donnerstagvormittag überraschend gemeinsam mit seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim vor Gericht erschienen. Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des Ukraine-Konflikts, das Büro gestrichen. Ihm wurden damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter verweigert. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, was aber seit dem Frühjahr 2022 Pflicht ist. Der Anspruch würde sich „weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz“ ergeben.
Die bisherige – jahrzehntelange – Praxis begründe daher keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers. Schröder hatte sich in seiner Klage gerade auf das Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, weil auch seinen Vorgängern ein Büro finanziert worden war.
Die Kritik an Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin wurde nicht ausdrücklich als Grund für die Neuregelung genannt, allerdings war von Konsequenzen „angesichts des russischen Überfalls“ die Rede.
Bei der mündlichen Verhandlung verwies der Schröder darauf, das Büro sei wichtig für seine Arbeit als Altkanzler. Er halte die Bezahlung von Büro und Mitarbeitern für eine „großzügige Regelung, aber eine angemessene“. Sein Versuch, auf Bitte der Ukraine im Krieg mit Russland zu vermitteln, sei mit aufwendigen Reisen und Gesprächen verbunden gewesen, was er privat kaum organisieren könne. „Ich will hier nur deutlich machen, dass solche Gespräche nur entstehen wegen meines früheren Amtes“, betonte er.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt werden, falls Schröder Revision einlegen wird. Diese sei angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen worden, hieß es.