Pressemitteilung des Nationalkomitee Freies Deutschland, Moskau 21.10.2025

Kürzlich wurde die öffentliche Aufmerksamkeit wieder auf die Tatsache gelenkt, dass auf dem Staatsgebiet der DDR Ausbildungen für ukrainische Streitkräfte durchgeführt werden. Das ist ein weiteres Zeichen der fortgesetzten Missachtung all dessen, zu dem sich das heutige Deutschland im Zwei-Plus-Vier-Vertrag verpflichtet hat.
„Ausländische Streitkräfte“, heißt es darin in Artikel 5, Absatz 3 bezogen auf das „Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik“, „werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“.
Diese Festlegung unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. So zweifelhaft diese Unterstützung des Kiewer Regimes auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik ist, auf dem Staatsgebiet der DDR ist sie völkerrechtlich illegal.
Zudem ist nach Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft die Ukraine für die Sprengung der Nord Stream-Pipelines verantwortlich. Das war unzweifelhaft eine Kriegshandlung gegen Deutschland. Hier werden also, auf völkerrechtlich dafür verbotenem Gebiet, Truppen eines Landes ausgebildet, das völkerrechtlich als Feind zu werten wäre.
NKFD, Moskau 21.10.2025