Eigenwillige „EU-Demokratie“ – Favorit bei den rumänischen Präsidentenwahlen Georgescu darf nicht erneut kandidieren

  • POLITIK
  • März 12, 2025
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So geht westliche „Demokratie“: der aussichtsreichste Bewerber, der antiglobalistische Politiker Georgescu darf in Rumänien nicht erneut für das Präsidentenamt kandidieren. Nach der 2024 annullierten Wahl wird diese im Mai wiederholt, diesmal nun offensichtlich ohne echte politische Wahlmöglichkeit.

Rumäniens Verfassungsgericht hat eine erneute Kandidatur des aussichtsreichsten Bewerbers, Calin Georgescu für das Amt des Staatspräsidenten verboten. Vadim Ghirda/AP/dpa

Bukarest – Rumäniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass der aussichtsreichste, allerdings EU- und NATO-kritische Politiker Calin Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies am Abend den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des beliebten Politikers Tage zuvor nicht zugelassen hatte. 

Hunderte Anhänger Georgescus protestierten vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss. Dort hatte die Polizei das Sicherheitsaufgebot bedeutend verstärkt.

In der ersten Runde der Präsidentenwahl vom 24. November 2024 war Georgescu völlig überraschend für Beobachter und Meinungsforscher auf Platz eins gekommen. Eine konkurrierende Partei hatte vor allem über die Internet-App Tiktok für ihn geworben, um wieder anderen, aussichtsreichen politischen Konkurrenten Stimmen zu entziehen. Georgescu war der lachende Dritte. Das Verfassungsgericht hatte daraufhin diese Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Georgescu erkenne angeblich demokratische Grundwerte nicht an

Wie das Gericht mitteilte, soll die detaillierte Begründung der Entscheidung bald im Amtsblatt erscheinen. Das Wahlbüro hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Georgescu angeblich demokratische Grundwerte nicht anerkenne und auf frühere Präzedenz-Urteile des Verfassungsgerichts verwiesen. Georgescu hatte angeblich vorher mehrfach angedeutet, politische Parteien abschaffen zu wollen. Zudem hatte er sich kritisch zu der in Rumäniens Verfassung verankerten Mitgliedschaft Rumäniens in der EU und Nato geäußert. Seit der annullierten Wahl im vergangenen Jahr wird nicht nur von Unterstützern des beliebten Politikers der Verdacht geäußert, dass EU- und NATO-Kreise seine Wahl bewußt verhindern wollen.

Rumäniens Auslandsgeheimdienst SIE hatte auch von einem angeblichen Einfluss Russlands auf Georgescus Erfolg gesprochen. Er hatte im letzten Herbst angegeben, keinerlei Geld für seinen Wahlkampf ausgegeben zu haben. Das bezweifeln die Ermittler. Somit reichen in Rumänien offenbar irgendwelche unbewiesenen Zweifel völlig aus, um einen EU- und NATO-kritischen Bewerber aus dem Rennen zu nehmen.

Ermittlungen gegen Georgescu 

Gegen Georgescu laufen zudem seit Ende Februar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen angeblicher Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer „faschistischen und antisemitischen“ Organisation. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß. Zudem verfolgt die Staatsanwaltschaft eine schwer bewaffnete Gruppe, die laut Medienberichten Georgescu unterstützen soll.

All das wirft kein gutes Licht auf Rumänien, aber auch auf die EU- und die NATO, deren Machtzirkel offenbar gemeinsam nach dem Grundsatz handeln, wenn die Gefahr besteht, dass die Bevölkerung „den Falschen“ wählt, wird der „Falsche“ einfach vorher aus dem Rennen genommen, damit alles beim Alten bleibt. Das erinnert sehr an das KPD-Verbot in der BRD in den 50iger Jahren oder an die Parteienverbote in der Ukraine nach dem gewaltsamen Machtwechsel 2014. Eine sehr eigenwillige Auffassung von „westlicher Demokratie“, die womöglich zu Unruhen, wenn nicht sogar zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Rumänien führen kann.

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