Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Gegen ihn ermitteln deutsche Behörden wegen Geldwäsche- und Bestechlichkeitsverdachts.
Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Bystron selbst habe die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Er bewertet das Verfahren als politisch motiviert. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Die Zeitung erinnert daran, dass der Bundestag Bystrons Immunität bereits im Mai aufgehoben hatte.. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler jedoch eine Zwangspause einlegen. Als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.