Die mittelalterliche Reichsacht bestrafte das Individuum, indem es dieses von der Gesellschaft abschnitt – ein Rechtssubjekt gab es in dem Sinne noch nicht. Die Sanktionen der EU gegen Einzelpersonen reaktivieren den sozialen Tod, den das mittelalterliche Rechtsinstituts zur Folge hatte – im Grunde muss man von Folter sprechen.
Ein Beitrag von Roberto J. De Lapuente

Bald ist es ein Jahr her, dass Hüseyin Dogru von den Sanktionen der Europäischen Union gegen seine Person erfahren hat. Sein Leben hat sich seither grundlegend verändert – aber auch das Leben derer, die ihm nahestehen. Mehrfach wurde schon darüber berichtet, wie jene Sanktionen eine neue Reichsacht etabliert haben, in der Geächtete wie in grauer Vorzeit für vogelfrei erklärt werden können. Das mittelalterliche Rechtsinstitut der Reichsacht oder des Reichsbanns, wie es auch hieß, traf nicht nur Adlige – auch wenn man von vogelfreien Adligen viel mehr historische Berichte kennt, als von Bauern oder Händlern, die ebenfalls geächtet werden konnten. Für sie war eine solche »Exkommunikation«, die jemanden aus der Gesellschaft verstieß, viel schlimmer als für einflussreiche und vermögende Herren.
Das Perfide an Ächtungsstrafen ist nicht die Bestrafung an sich, sondern der Umstand, dass jede Form der Hilfe kriminalisiert wird – man stellt also einen ganz menschlichen Impuls, einem in Not geratenen Menschen unter die Arme zu greifen, auf eine Stufe mit Raub, Körperverletzung oder Betrug. Das war bei der historischen Reichsacht nicht viel anders, als bei der heutigen Brüsseler Variante. Die Ächtung ist damit eine per se unmenschliche Bestrafung, weil sie jede Regung von Menschlichkeit mit dem Betroffenen zusammen ächtet.
Gesellschaftlicher Ausschluss der einfachen Bevölkerung
Ihre eigentliche Schärfe entfaltete die Reichsacht im Alltag dort, wo sie »normale« Menschen traf – und nicht Nobelmänner: den säumigen Schuldner, den streitbaren Nachbar oder den nicht vor Gericht erschienen Angeklagten. Für sie bedeutete die Acht ein abruptes Heraustreten aus der Ordnung – ein Sturz aus der Sichtbarkeit. Ein Mensch, der in die Acht getan wurde, verlor seine gesamte rechtliche Existenz. Das mittelalterliche Recht kannte den Menschen nicht als abstraktes Individuum, sondern als ein in der Dorf- oder Stadtgesellschaft eingebettetes Wesen. Mit der Acht wurde er aus dieser Einbettung herausgerissen. Er stand von jetzt auf gleich außerhalb der Gesellschaft.
Der Geächtete war also nicht einfach ein Verurteilter – er war jemand, für den das Recht nicht mehr galt. Er wurde als vogelfrei angesehen – also als frei wie ein Vogel, aber eben auch schutzlos Raubtieren ausgesetzt wie ein solches Federvieh. Während ein geächteter Fürst ins Exil gehen, er Beziehungen und Ressourcen heranziehen konnte, um halbwegs erträglich existieren zu können, blieb dem Handwerker oder Bauern oft nur die Flucht ins Ungewisse. Städte, die eigentlich Schutzräume für kleine Leute waren, wurden zu Orten höchster Gefahr: Hier konnte man erkannt, denunziert und ausgeliefert werden. Der Wald – eigentlich ein dunkler Ort voller Gefahren – wurde zum letzten Rückzugsort. Doch auch dort war das Leben prekär, denn die Nahrungssituation war unsicher und Gewalt allgegenwärtig.
Dass wir die Geschichten dieser »normalen Menschen«, die geächtet wurden, anders als die von Noblen, die in Acht und Bann geschlagen wurden, kaum kennen, ist selbst Teil dieser Logik. Die Quellen schweigen nach der Verhängung der Acht fast immer, auszublenden gehörte ein Stück weit zu den Folgen der Acht. Die sogenannte Damnatio memoriae, die Verdammung des Andenkens, griff zwar nicht vollumfänglich, aber doch so weit, dass die Chronisten den Geächteten kaum Beachtung schenkten, auch um nicht in Misskredit zu gelangen. Der Geächtete fiel aus allen Registern, aus so gut wie allen Beziehungen – und damit aus der Geschichte. Nur die Familie blieb ihm – in der Theorie. Faktisch entzog man dem Geächteten den Besitz, womit auch seine Angehörigen mittellos wurden. Außerdem stand die Familie stets unter dem Verdacht, dem »aus der Ordnung Gefallenen« zu helfen.
Folterähnliche Zustände
Kurz gesagt: Die Reichsacht gegenüber nicht-privilegierten Menschen war angelegt als ein langsamer Tod durch Vereinsamung. Eine der Errungenschaften des Rechtsstaates war es, dass eine Person, die straffällig wurde – oder in den Verdacht geriet es geworden zu sein –, nicht automatisch und ganz selbstverständlich von der Gesellschaft abgetrennt wurde. Im Gegenteil, ihm sollten nach erwiesener Schuld sogar alle Tore offenstehen, nach verbüßter Strafe wieder gesellschaftlich integriert zu werden. Doch auch während seiner Bestrafungszeit gilt es nicht als unangebracht, Kontakt zu einem verurteilten Straftäter zu unterhalten. Der Gesellschaft aufzuerlegen, eine Person geradewegs aus der eigenen Mitte zu vertreiben, maßt sich der moderne Rechtsstaat nicht an. Unabhängig davon, ob jemand bewiesen straffällig wurde oder es nur Verdachtsmomente gibt: Das Umfeld des Betroffenen galt als unantastbar, er wurde nicht zur Persona non grata erklärt.
Man muss feststellen, dass dieses Prinzip mit dem Aufkommen der EU-Sanktionsliste, die einzelne Akteure nicht nur bestraft, sondern vom Rest der Gesellschaft isoliert, ein Zurückgehen hinter den Rechtsstaat bedeutet. Auf solche Weise bedrängte die Macht im Mittelalter seine Untertanen – die moderne Justiz sollte gerade nicht so agieren, weil der Bürger eben kein Untertan sein sollte. In der Praxis hat man nun im europäischen Raum einen neuen feudalen Akt etabliert, der die Bürger der Europäischen Union zu Untertanen abzuwerten vermag. Auf Verdacht lässt sich eine drakonische Strafe aussprechen, der man durchaus nachsagen kann, hart an eine Folterpraxis heranzureichen.
Um es genauer einzuordnen: die EU-Sanktionspraxis muss sich der Vorwurf gefallen lassen, eine besorgniserregende Nähe zur sogenannten weißen Folter aufzuweisen. Als weiße Folter werden Methoden bezeichnet, die primär auf psychische Zerstörung abzielen, ohne sichtbare körperliche Spuren zu hinterlassen. Sie umfasst Isolationshaft, Schlafentzug, Lärmfolter, grelles Dauerlicht und psychischen Druck, um Geständnisse zu erzwingen oder den Willen zu brechen. Nicht aufgezählt wird in solchen Aufreihungen die gesellschaftliche Isolation im offenen Vollzug, weil sie bis kürzlich für zeitgenössische Betrachter überhaupt nicht vorstellbar war. Denn wie sollte ein Rechtsstaat, der für sich diesen Status in Anspruch nimmt, so eine Behandlung zulassen können, dass jemand vor aller Augen von seinem Umfeld abgespalten wird, indem man dieses haftbar macht für die Interaktion mit dem Bestraften bzw. Geächteten?
Europäische Rechtsstaatsverweigerung
Die UN-Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Form der Folter, einschließlich dieser psychischen Methoden. Sie gilt als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Dass sich Menschenrechtsorganisationen an die Vorgaben der Europäischen Union halten und die Vorfälle der EU-Sanktionierung wie im Falle Hüseyin Dogrus, Jacques Bauds oder Nathalie Yambs ignorieren, ist eine dramatische Entwicklung. Ist es kein zumindest folterähnlicher Umstand, einen Menschen – ohne Beweislage, im Status kafkaesken Hinhaltens – sozial kaltzustellen, seine Freundschaften und Bekanntschaften mindestens zu belasten, Druck auf seine Umwelt auszuüben, damit die ihn einsam zurücklässt, nur um ein Exempel zu statuieren?
Die Europäische Union hat ein Rechtsinstitut entwickelt – wobei man nicht von Recht sprechen kann –, welches aus der Zeit gefallen scheint. Dafür nimmt das Bündnis einen Rückschritt ins Mittelalterliche in Kauf. Sie ist gerade drauf und dran, Ausschluss aus der Gemeinschaft, Friedlosigkeit und die Einziehung des Vermögens zu völlig legitimen Mitteln der europäischen Rechtspflege zu erheben. Die Europäische Union verweigert rechtsstaatliche Ansätze, während sie synchron dazu das Schreckgespenst sogenannter Desinformationsagenten an die Wand malt, die die Demokratie, die Mitsprache, den Rechtsstaat abzuwickeln trachten.
Es ist jedoch die Europäische Union, die den Rechtsstaat abwickelt – unter tatkräftiger Hilfe der nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten. Diese merken offenbar nicht, dass das Bündnis ihnen sukzessive nationale Befugnisse raubt. Die EU-Sanktionierten, die auf ihrem Staatsgebiet isoliert und damit einer weißen Folter ausgesetzt werden, zeugen von dieser Entwicklung.

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
Mehr Beiträge von Roberto De Lapuente →
Disclaimer: Berlin 24/7 bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion Berlin 24/7 widerspiegeln. Wir bemühen uns, unterschiedliche Sichtweisen von verschiedenen Autoren – auch zu den gleichen oder ähnlichen Themen – abzubilden, um weitere Betrachtungsweisen darzustellen oder zu eröffnen.
BERLIN24/7 Nachrichten aus Berlin – ist ein unabhängiges Nachrichten- und Informationsportal Im Zentrum unserer Berichterstattung stehen Nachrichten, Meinungsbeiträge, Analysen und Interviews zum aktuellen Zeitgeschehen in Berlin, Deutschland, Europa und der Welt. Wer sich für differenzierte Sichtweisen aus verschiedenen Perspektiven interessiert ist bei uns richtig. Um nichts zu verpassten abonnieren Sie unseren Kanal und/oder folgen Sie uns auf:
Offizielle Webseite: https://berlin247.net Facebook: https://www.facebook.com/profile.php?id=61556336081860 Telegram: https://t.me/Berlin247nachrichten Auf X – https://x.com/berlin24_7?t=u9fTHoOcZQkCZPewM2Q62g&s=09
Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen:
Paypal: https://paypal.me/berlin247net oder Berlin 24/7 GmbH DE22 8105 0555 0101 0400 24






