Migration bis Bürgergeld: Was Union und SPD bisher vereinbart haben

  • POLITIK
  • März 9, 2025
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Was ändert sich mit der geplanten nächsten Bundesregierung? Die ersten Absprachen von CDU, CSU und SPD geben einen Vorgeschmack.

Die Sondierer von Union und SPD haben die Sondierung abgeschlossen und wollen nun detailierte Koalitionsverhandlungen aufnehmen.  Michael Kappeler/dpa

Berlin – CDU, CSU und SPD machen den nächsten Schritt hin zu einer gemeinsamen Regierung. Die Sondierungsgespräche sind abgeschlossen, nun dürften die Parteigremien bald grünes Licht geben für Koalitionsverhandlungen – dort geht es dann ins Detail. Erste Vereinbarungen haben die Verhandlungsführer aber bereits getroffen. 

– Staatsangehörigkeitsrecht: Das von der Ampel-Koalition reformierte Staatsangehörigkeitsrecht soll weiter Bestand haben. Die verkürzten Wartefristen für eine Einbürgerung und den Doppelpass für Nicht-EU-Bürger sollen bleiben. 

– Zurückweisungen: An den Landgrenzen sollen künftig auch Menschen zurückgewiesen werden, die ein Asylgesuch stellen – allerdings nur in Abstimmung mit den Nachbarstaaten. Möglich sind Zurückweisungen grundsätzlich nur da, wo es stationäre Grenzkontrollen gibt. Die hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zwar in den vergangenen Jahren sukzessive für alle deutschen Landgrenzen angeordnet – wer einen Asylantrag stellen will, darf aber in der Regel einreisen.

– Steuerreform: Die «breite Mittelschicht» soll laut Sondierungspapier entlastet werden. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Außerdem soll die Pendlerpauschale in der Steuererklärung erhöht werden.

– Überstunden: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.

– Mindestlohn: Union und SPD halten an der unabhängigen Mindestlohnkommission fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich diese «sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren», wie es im Papier heißt. «Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.»

– Bürgergeld: Das Bürgergeldsystem soll überarbeitet werden. «Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende», sagte CDU-Chef Friedrich Merz. «Für Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.» 

– Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft auf 7 Prozent sinken. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie war bereits in der Corona-Zeit von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden, allerdings nur vorübergehend.

– Stromsteuer: Zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten soll die Stromsteuer auf den in der EU erlaubten Mindestwert sinken. Das soll zu Entlastungen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Union und SPD wollen daneben die Übertragungsnetzentgelte halbieren, ein Bestandteil des Strompreises. 

– E-Autos: Um die schleppende Nachfrage nach Elektroautos wieder stärker anzukurbeln, planen Union und SPD wieder «einen Kaufanreiz». Eine bestehende Kaufprämie war Ende 2023 wegen Haushaltsnöten von der Ampel-Koalition abrupt gestoppt worden, danach sackte die Nachfrage spürbar ab.

– Landwirtschaft: Das von der Ampel-Koalition beschlossene Aus für Agrardiesel-Vergünstigungen für Bauern soll gekippt werden.

– Nahverkehr: Das beliebte Deutschlandticket für Busse und Bahnen kommt in den Koalitionsverhandlungen auf den Tisch – über «die Fortsetzung» über das Jahresende hinaus soll beraten werden.

– Rente: Wer in der Rente noch freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können. Die sogenannte Mütterrente soll ausgeweitet werden: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei statt wie bisher maximal zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden.

– Pflege: Angesichts immer weiter steigender Milliardenkosten wollen Union und SPD «eine große Pflegereform» auf den Weg bringen.

– Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse soll zunächst für zwei Jahre verlängert werden. Dieses Instrument für den Mieterschutz wäre sonst Ende 2025 ausgelaufen.

– Wahlrecht: Eine erneute Reform des eben erst geänderten Bundestagswahlrechts soll geprüft werden. Kritik gab es vor allem, weil bei der Wahl am 23. Februar einige Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen hatten, kein Mandat erhielten.

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