Delegitimiert euch!

Wer Macht hinterfragt, delegitimiert – so lautet der Vorwurf. Aber was heißt das genau? Und was, wenn genau in dieser Delegitimierung der Kern einer freien Gesellschaft liegt?

Ein Beitrag von Roberto J. De Lapuente

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Foto: dpa

Jeden Morgen, wenn ich aufwache und noch im Bett liegend darüber sinniere, was der Gegenstand eines weiteren Artikels sein könnte, fällt mir stets aufs Neue ein, dass es zwangsläufig wohl etwas sein muss, das den Staat delegitimiert. Nun ja, wenn es nicht den Staat delegitimiert, so doch die Bundesregierung und die politisch Verantwortlichen im Lande, die von sich vorgeben, für den Staat zu stehen. Oder ich denke darüber nach, auch Medienschaffende zu delegitimieren. Also jene, die vom Staatsgelder leben und lieben und die sich öffentlich-rechtlich oder in Presserat und Konsorten organisiert haben – gegen wen? Das darf man raten.

Diese Erkenntnis sollte jeder, der journalistisch tätig ist, immer im Sinn haben. Er sollte sich dessen bewusst sein, dass seine Tätigkeit – mit dem notwendigen Ethos ausgeführt – stark mit Delegitimierung zu tun hat. Das ist nicht weniger als die Aufgabe des Journalismus. Natürlich, man kann Journalist sein, ohne delegitimieren zu wollen – das stimmt schon. Dann sollte man allerdings über Hollywood-Skandale, neueste Trends oder die gemachten Plastiktitten einer B-Prominenten berichten und weniger über Politik sprechen oder gesellschaftlich relevante Themen. Oder man schmückt sich mit dem Begriff des Faktencheckers, denn der trifft ins Schwarze – ich komme noch dazu.

Infragestellung von Recht und Gesetz

Führt es aber nicht zu weit, journalistische Arbeit als ein gezieltes Delegtimieren zu begreifen? Vielleicht sollte man sich zunächst mal mit dem Begriff an sich beschäftigen. Delegitimieren – aus dem Lateinischen stammend. Vorsilbe de- will aufhebenetwas herabstufen oder ins Gegenteil führenLegitim vom lateinischen legitimusGesetzmäßig oder rechtmäßig. Das Wort leitet sich von lex ab, vom Genetiv legisGesetz oder dem Gesetz entsprechend. Die Nachsilbe -ierung macht aus dem Adjektiv oder Verb einen Vorgang oder Prozess. Man könnte also festhalten, dass eine Delegitimierung eine Infragestellung des Gesetzes bedeutet – oder aber den Entzug einer Bereitschaft meint, dem Gesetz bedingungslos und ohne den Anspruch auf fortwährende Prüfung zu folgen.

Beliebte Berufe, die von Amtswegen Gesetzen nicht in treudoofer Manier folgen: Rechtsanwälte oder auch Gesetzesspielraumoptimierer in Unternehmen, wie zum Beispiel Controller im Gesundheitsbetrieben, die Gesetze und rechtliche Vorgaben bis auf Anschlag ausreizen, um ihrem Dienstherrn einträglichere Geschäfte zu bereiten – sie nutzen Spielräume und das was sie dafür halten aus, durchaus mit der Gefahr, hier und da Gesetze zu überschreiten. Damit setzen sie die gesetzlichen Vorgaben einer dauerhaften Prüfung aus – sie folgen ihm also nicht bedingungslos, sondern unter einem gewissen Umgehungs- oder Grauzonenvorbehalt. Nicht anders Anwälte, deren Ethos es entspricht, Gesetze eben nicht ungeprüft hinzunehmen, sondern sie abzuklopfen und – wenn nötig, wenn es dem Mandanten und seiner Sache dient – auch in seiner Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen.

Rechtsstaatliches Ideal: Gesetze sind entweder natürlich begründet oder werden gesetzt – insbesondere letzte Art von Gesetzen müssen, weil vom Menschen gemacht und ohne natürliche Basis, immer hinterfragt werden dürfen. Wären sie unantastbar, müsste man heute beispielsweise immer noch Homosexualität juristisch ahnden. Wer Gesetze erschafft, kann sie folglich auch immer abschaffen – ein Schaffensakt, der es inkludiert, dass ein Gesetz oder Rechtstext nicht mehr beanstandet werden kann, gerät mit dem eigentlich rechtsstaatlichen Anspruch in Konflikt. Kurios ist es indes, dass wir in einer Zeit leben, in der man Naturrechtliches oder gar -gesetzliches – im Gegensatz zum gesetzten oder positiven Recht – in Frage stellen darf und sogar soll, so man gesellschaftlich anerkannt werden möchte, gesetztes Recht aber bitte nicht weiter beleuchtet oder gar hinterfragt werden darf.

Delegitimierung ist nicht einfach ein Wort

Sicher, die Delegitimierung kann auch auf andere Weise verstanden werden: Als Alleszermalmerin der Grundordnung etwa. Das Wort gibt freilich beide Vorstellungen her: Es beinhaltet im Wesentlichen also eine Haltung, die der mündige Staatsbürger unbedingt an den Tag legen sollte – und gleichermaßen meint es Vorgänge, die Recht und Gesetz und somit die Ordnung zerstören und damit die Beseitigung derselben vollziehen. Daher eignet sich der Begriff so blendend, um einen etwaigen Verdachtsfall für Verfassungswächter zu begründen. Denn er schließt alles ein, was den Staat auch nur in Frage stellen könnte. Staat ist hier als Synonym für Machtinteresse zu verstehen. Oder deutlicher: als Stellvertreterwort – denn beides meint nicht dasselbe.

Noch so ein Kuriosum: Wir leben in einer Zeit, da man uns lehren will, dass mit Worten die Realität beginne. Eine falsche Wortwahl zerstöre demnach eine ganze Welt. Daher sei Vorsicht geboten und ein Sprachcode zu verwenden, der Achtsamkeit suggerieren soll – Begriffe wie Delegitimierung aber, die dazu herangezogen werden, um Machtinteressen zu stützen und weniger anfällig für berechtigte und auch notwendige Infragestellung zu machen, finden aber auf der Agenda der Fürsorgelinguistik gar nicht statt. Sie blenden die Problematik eines solchen Begriffes vollkommen aus. Das untermauert freilich den Verdacht, dass die Rhetoriker der Achtsamkeit zu jenem Komplex gehören, der Delegitimierung als Kampfbegriff gegen jene ins Feld führt, die dem Gesetz, dem Recht oder der etablierten Konventionen nicht bedingungslos folgen wollen und diese Strukturen sogar in Frage stellen. Natürlich ist es übertrieben, dass Wörter alles bedeuten und die Realität ausmachen. Denn es hilft die nobelste Wortwahl nichts, wenn keine dazu passenden Taten erfolgen. Delegitimierung zerstört jedoch in der Tat eine ganze Welt, denn der Begriff ist kein Wort, sondern eine Floskel im Lexikon purer Machtpolitik, die immer mit Taten verbunden ist – meist mit Schandtaten.

Wenn Gesellschaft nicht erstarren möchte, wenn sie die Sorgen und Nöte der jeweiligen Zeit verstehen und auch anpacken will, bedarf es einer Grundhaltung, die ganz sicher nicht darauf abzielt, Recht und Gesetz als unantastbare Entitäten zu betrachten, die bitte zu keiner Zeit mehr einer näheren Begutachtung ausgesetzt werden sollen. Ein solches Staatswesen friert ein, es wir unbeweglich und unfähig – und es gründet auf einem Leitgedanken, in der Menschen nicht mehr als Bürger fungieren sollen, sondern als Leibeigene eines nicht näher zu hinterfragenden Systems – sie liefern hierbei weniger ihren Körper im alltäglichen Dasein der Macht aus, wie mittelalterliche Leibeigene, sondern sollen ihre Gedanken kontrollieren lassen. Sie sind Gedankeneigene eines neuen Machtfeudalismus.

In Schach halten

Natürlich sind Gedanken frei – ihre Erzeugung kann man nicht aufhalten. Vielleicht auch noch nicht, wer weiß was noch möglich sein wird? Aber ihre Äußerung ist besser kontrollierbar denn je. Kommen sie dann als Meinungsbeitrag über die Lippen – nun ja, zumeist über ein Display –, lässt sich Gefügigkeit durch ein neues Rechtsempfinden durchsetzen, das da lautet: Der Staat und seine Vertreter sind unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Es ist ein genialer, wenn auch kein ganz neuer Kniff machtpolitischer Erhaltungspolitik, die notwendige Kritik an ein Absolutum zu binden, um so den Kritiker zu einem Gefährder der angeblich von allen akzeptierten Ordnung erklären zu können. Jede Diktatur verfährt auf diese Weise.

Doch genau an dieser Stelle schließt sich der Kreis zum morgendlichen Nachdenken im Bett. Denn wenn Delegitimierung als Unwort verstanden wird, dem sich auch der Journalismus beugt, indem er beständiges Prüfen, Bohren, das Zweifeln unterlässt, um sich bloß nicht in die Nesseln zu setzen, dann sollte man besser schweigen, als zur Etablierung der Macht beizutragen. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich einige namhafte Streiter gefunden haben, die in der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit Bekenntnis ablegen, den Staat und besonders den Staatsvertretern mit ihrer Arbeit delegitimierend zu begegnen – sie haben in einer Demokratie, die man ja gerne vorgibt zu sein, nicht den Anspruch unhinterfragt zu bleiben. Selbst der Staat hat diesen Anspruch nicht vollumfänglich. Wie er organisiert wird, ist Verhandlungs- und nicht Verfügungsmasse.

Der Gegenstand eines Artikels muss nicht zwangsläufig die Delegitimierung im Sinn haben – wohl aber die Bereitschaft dazu. Fehlt die, nennt man das wohl Faktenchecken. Das passt auch wörtlich, denn das englische Wort für check, das heute so viel wie prüfen oder kontrollieren meint, stammt aus dem Französischen, leitet sich vom Wort échec ab, das man im Schachspiel gebrauchte. Die Franzosen leiteten es vom Persischen Schahab, das man rief, wenn man den König bedrohte – bei uns ruft man in einer solchen Spielsituation SchachCheckmeint also ursprünglich, jemanden in Schach zu halten – und genau das tun Faktenchecker. Sie halten die Kritik in Schach. Eine wirklich ehrliche Berufsbezeichnung, die allerdings das Gegenteil von dem meint, was Journalisten tun sollten.

Roberto De Lapuente

Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog »ad sinistram«. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs »neulandrebellen«. Er war Kolumnist beim »Neuen Deutschland« und schrieb regelmäßig für »Makroskop«. Seit 2022 ist er Redakteur bei »Overton Magazin«. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.
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