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Mangel an Überwachung: EU leitet Verfahren gegen Meta ein

Die Europäische Kommission hat am Dienstag eine Untersuchung gegen Meta eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob das Unternehmen hinter Facebook und Instagram möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Darüber berichtet das Portal Euractiv.

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Bild: shutterstock/Cristian Storto

Die Komission habe den Verdacht, dass „die Moderation von Meta unzureichend ist“ und dass es „einen Mangel an Transparenz bei den Verfahren zur Moderation von Werbung und Inhalten gibt“, sagte die stellvertretende Kommissionspräsidentin Margrethe Vestager gegenüber Euractiv.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Metas Umgang mit irreführender Werbung und Desinformation Risiken für den gesellschaftlichen Diskurs, Wahlprozesse und Verbraucher mit sich bringen könnte. Sie ist auch besorgt über die Politik von Meta, politische Inhalte auf Instagram und Facebook herabzustufen, was gegen die Verpflichtungen zur Transparenz und zur Entschädigung der Nutzer verstoßen könnte.Die Werbeeinnahmen von Meta würden von russischen Manipulatoren ausgenutzt, sagte laut dem Portal ein Kommissionsbeamter bei einem Briefing am Dienstag.

„Echtzeit-Überwachungsinstrumente“

Mit dem DSA verpflichtet die EU große Internetkonzerne, gegen sogenannte Desinformationen vorzugehen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußerte außerdem den Verdacht, dass Meta es versäumt habe, Wissenschaftlern und Interessenvertretern „Echtzeit-Überwachungsinstrumente und wirksame Mechanismen zur Kennzeichnung illegaler Inhalte“ zur Verfügung zu stellen.

Meta habe einen „gut etablierten Prozess zur Identifizierung und Abschwächung von Risiken“ auf seinen Plattformen und werde mit der Kommission bei der Untersuchung zusammenarbeiten, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Dienstag gegenüber Euractiv.

Die Kommission stellte am Dienstag auch ein Whistleblower-Tool vor, um Informationen über mögliche Verstöße gegen das DSA und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), ein weiteres Gesetz zum Wettbewerb im digitalen Raum, zu erhalten.

Aufruf zu Denunziation und Zensur

Der „Digital Services Act“ (DSA) der Europäischen Union (EU) gilt seit dem 17. Februar dieses Jahres für alle Onlineanbieter in der Bundesrepublik, egal wie groß sie sind, vom Vermittlungsdienst über Hosting-Firmen bis hin zu sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen. Bereits ab August 2023 betraf er die ganz großen Plattformen wie Google, X (früher Twitter), Facebook, TikTok und so weiter.

Das Regelwerk mit seinen 102 Seiten muss jeweils in nationale Gesetze übersetzt werden, in Deutschland in das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG).

Meist wird begrüßt, dass mit dem DSA die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet und auf den Online-Plattformen gestärkt würden. Kritische Stimmen machen darauf aufmerksam, dass „hinter der schönen Fassade“ das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ins Visier genommen wird. Sie weisen darauf hin, dass zahlreiche DSA-Bestimmungen „zu Denunziation und Zensur förmlich aufrufen“.

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