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Auswärtige Amt setzte Botschaftsbeamte unter Druck, Tausenden „Flüchtlingen“ mit gefälschten Pässen Visa zu gewähren

Wir laden die Leser von Berlin 24/7 ein, uns in einen kleinen Kaninchenbau der Massenmigration zu folgen. Der Daily Sceptic hat einen kleinen Teil der Maschinerie untersucht, die die Migranten nach Deutschland bringt, in all ihrer Bizarrheit. Am Ende des Beitrages wird eine These behandelt, also kurz darüber spekuliert, warum all diese seltsamen Dinge geschehen. Muss man davon ausgehen, dass die Korruption in der Massenmigrationsmaschinerie wirklich ungeheuerlich sein muss? Der vorliegende Beitrag ist noch interessanter. Berlin 24/7 hat den Artikel übersetzen lassen.

Shutterstock/ FotograFFF
Bild: Shutterstock/ FotograFFF

Der Ausgangspunkt ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaften, der vor ein paar Tagen bekannt wurde (Quelle: Welt). Eine kurz zusammengefasste Sachlage:

  1. Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus ermitteln gegen Beamte des Auswärtigen Amtes unter Aussenministerin Annalena Baerbock (Die Grüne). Diese sollen Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten angewiesen haben, Antragsteller mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Dokumenten zur Einreise nach Deutschland zuzulassen. …
  2. Berichten zufolge sollen in den letzten fünf Jahren mehrere tausend Menschen mit falschen Papieren nach Deutschland eingereist sein. Die meisten von ihnen sollen anschließend einen Asylantrag gestellt haben.
  3. Die Inhaber der gefälschten Papiere sollen dem Bericht zufolge vor allem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei, aber auch aus Pakistan und verschiedenen afrikanischen Ländern stammen. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen.

Ein Beitrag von Daily Sceptic

Auslöser für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war eine Reihe von Enthüllungsberichten des Nachrichtenmagazins Cicero aus dem vergangenen Jahr. Nachdem die Taliban 2021 die Kontrolle über Afghanistan übernommen hatten, begann das Auswärtige Amt, eng mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um Afghanen die Ausreise aus ihrem Land und die Einreise nach Deutschland so einfach wie möglich zu machen.

Cicero wollte wissen, wie diese unterstützte Migration vor Ort funktioniert, und deckte so den erstaunlichen Fall von Mohammed G. und seinem angeblichen Bruder Khan G. auf. Khan, der seit 2014 in Deutschland lebt, wollte über die gesetzlichen Regelungen zur Familienzusammenführung seinen Bruder Mohammed zu sich holen. Im Oktober 2022 klagte er schließlich mit Hilfe einer Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht vor dem Berliner Verwaltungsgericht: (Quelle: Cicero)

>>Die Geschichte, die [Khan] erzählte … war herzzerreißend. Er sagte, sein 14-jähriger Bruder sei aus Afghanistan ins benachbarte Pakistan geflohen und lebe auf der Straße. Er leide an einer Augenverletzung, sagte Khan, weil er von einem Bombensplitter getroffen worden sei. Er benötigte nun Medikamente, doch da er sich illegal in Pakistan aufhielt und keine Papiere besaß, konnte er keinen Arzt aufsuchen.<<

>>Diese Geschichte klang für die Vertreter des Außenministeriums offensichtlich überzeugend. Sie erklärten sich bereit, das beantragte Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen, „vorausgesetzt, dass eine erneute Sicherheitsüberprüfung keinen Anlass zu Bedenken gibt“. …<<

>>Doch dann geschah etwas Ungewöhnliches: Die deutsche Botschaft in Islamabad weigerte sich, Mohammad G. ein Visum auszustellen. Offenbar hegten sie Zweifel an der Identität des Antragstellers. Mohammad G., der nach Angaben seines Bruders keine Papiere hatte, legte den Beamten einen Reisepass vor. Und dieser Pass stellte sich bei einer Überprüfung durch Experten als gefälscht heraus.<<

Das Auswärtige Amt wies seine Botschaftsbeamten in Pakistan an, den gefälschten Pass zu ignorieren und das Visum trotzdem zu erteilen. Die Botschaftsmitarbeiter wehrten sich, und am Ende musste Mohammad G. in Pakistan bleiben – ein sehr kleiner und symbolischer Sieg für die Kräfte der Besonnenheit und Vernunft.

Einige Wochen später berichtete Cicero über weitere Einzelheiten zu Mohammeds Fall. Sie enthüllten, dass der gefälschte Pass nicht das einzige war, was die Botschaftsbeamten misstrauisch gemacht hatte. Sie hatten auch guten Grund, daran zu zweifeln, dass Mohammed Khans Bruder war, dass er irgendeine Art von Augenverletzung hatte, dass er obdachlos war und sogar, dass er aus Afghanistan stammte:

>>Mohammad G., der als obdachlos und verwahrlost galt, trug zu allen Terminen teure (westliche) Kleidung, war gepflegt und konnte alle Formulare selbständig ausfüllen. Er soll auch angegeben haben, dass er bei einem Bekannten in Islamabad lebt. Kein Wort über Obdachlosigkeit. Auch seine Augenverletzung erwähnte er nicht, selbst als er ausdrücklich gefragt wurde, warum er ein Härtefall sei. Berichten zufolge gab es auch keine sichtbaren Anzeichen für eine Augenverletzung.<<

>>Mohammad G. sprach Dari mit einem pakistanischen Akzent, und die Botschaftsmitarbeiter vor Ort vermuteten, dass er nicht in Afghanistan, sondern in Pakistan aufgewachsen war. Die Mitarbeiter äußerten auch „erhebliche Zweifel“ daran, dass Mohammad G. wirklich 14 Jahre alt war. Nach unabhängigen Einschätzungen verschiedener Beamter und eines geschulten Dokumentenberaters dürfte sein tatsächliches Alter eher zwischen 17 und 20 Jahren liegen.<<

Hinzu kommt, dass Khan G. – Mohammeds angeblicher Bruder – nur aufgrund eines sogenannten „Abschiebeverbots“ – „der niedrigsten Form des Schutzes, die das deutsche Asylrecht kennt“ – überhaupt in Deutschland war. Ein solcher Status schließt das Privileg der Familienzusammenführung überhaupt nicht ein, aber das Auswärtige Amt hatte Himmel und Erde in Bewegung gesetzt, um ein Berliner Gericht dazu zu bringen, eine Ausnahme zu machen. Und warum?

Es wird noch merkwürdiger. Zunächst verlangten Beamte des Außenministeriums tatsächlich, dass ihre Botschaft in Pakistan ein Visum in Mohammeds Pass einträgt, obwohl dieser offensichtlich gefälscht war. Als diese sich weigerte, forderte das Auswärtige Amt sie auf, Mohammed einen Ersatzpass auszustellen, um das Visum zu erhalten. Dies würde die Zustimmung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfordern und wäre nur dann rechtmäßig, wenn Mohammeds Identität eindeutig festgestellt worden wäre, was nicht der Fall war. Die Botschaftsbeamten rieten dem BAMF dringend von der Ausstellung eines Passes ab, und nachdem Cicero diese zweite Hälfte der Geschichte aufgedeckt hatte, entschied das Auswärtige Amt, dass die Einreise von Mohammed nach Deutschland doch nicht so dringend sei. Das BAMF hat nie einen formellen Antrag auf Ausstellung des echten Passes für eine falsche Identität erhalten.

Zu diesem Zeitpunkt begann die Berliner Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen. Zunächst hatten sie Khan G. im Visier, weiteten ihren Fokus aber auf das Auswärtige Amt selbst aus, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums Strafanzeige erstattet hatte. Mohammed G. verschwand in der Zwischenzeit, nachdem er erfolglos versucht hatte, Botschaftsgebühren mit Falschgeld zu bezahlen.

Einige Monate später, im April letzten Jahres, tauchte ein Schriftwechsel über Mohammeds Fall zwischen dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Pakistan auf. Ein Beamter des Auswärtigen Amtes schrieb im Dezember 2022 an die Botschaft und teilte ihr mit, dass er „keinen Zweifel an der Identität des Antragstellers habe, ob er einen falschen Pass habe oder nicht“. (Quelle: Cicero)

>>In Anbetracht der Tatsache, dass … wir nicht nur verschiedene Fotos des Antragstellers erhalten haben (die allen Beteiligten glaubwürdig erschienen), sondern auch die detaillierte Geschichte, die ebenfalls glaubwürdig war, und alle im Raum darin übereinstimmten, dass die Erteilung eines Visums in diesem speziellen Fall die richtige Vorgehensweise war, möchte ich auf der Anweisung bestehen, trotz des gefälschten Reisepasses ein Visum zu erteilen, da der gefälschte Reisepass die [Grundlage] des gerichtlichen Vergleichs nicht entkräftet. Ich finde es nicht verwunderlich, dass ein afghanischer Pass gefälscht wird – zumal wir die Fälschung früher hätten erkennen müssen, da wir den Pass bereits hatten (wir sind also mit diesen Bedenken „zu spät“ dran).<<

Lassen Sie mich zwischen den Zeilen lesen:

Die Beamten des Auswärtigen Amtes wussten, dass der Pass gefälscht war, als sie das Berliner Gericht baten, Mohammed G. ein Visum zu erteilen, und im Dezember 2022 fanden sie es äußerst unangenehm und potenziell peinlich für sich selbst, dass ihre Botschaft in Pakistan auf diese Fälschung aufmerksam machte. Sie wollten, dass die Botschaft mitspielt und die Fälschung so behandelt, als ob sie echt wäre, damit keine Unregelmäßigkeiten ans Licht kommen. Sie forderten die Botschaft auf, das echte Visum in den gefälschten Pass zu kleben, da ein Visum „nicht für einen Pass, sondern für eine Person ausgestellt wird“, und erklärten, dass ihre Botschaft zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die Klärung von Mohammeds Identität in erster Linie ihre Aufgabe sei. Das Auswärtige Amt hatte bereits einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts erwirkt, trotz der Fälschung, die es ja verheimlicht hatte!

Jetzt kommt der Punkt, an dem man spekulieren kann: Wie konnte ein afghanischer Einwanderer in Deutschland (Khan G.) dazu kommen, einen Fall von Familienzusammenführung vor Richtern in Berlin zu verhandeln, unterstützt von einer ungenannten Anwaltskanzlei für Einwanderung, im Namen einer zufälligen Person aus Pakistan, die Khan höchstwahrscheinlich noch nie zuvor getroffen hatte? Es gibt ein interessantes Detail in den Nachrichtenberichten, das Licht auf diesen Punkt wirft. Ursprünglich hatte Khan behauptet, das Auge seines Bruders sei bei einem „Schusswechsel zwischen Taliban-Kämpfern und US-Soldaten“ verletzt worden, doch vor dem Berliner Gericht behauptete er, der Schuldige sei „ein Luftangriff auf den Hof seiner Familie“. Jemand – vielleicht seine Anwälte – hatte die Geschichte verbessert, von einer frühen Version, die darauf hindeutete, dass Mohammed bei einem Kampf mit den Taliban verletzt worden war, zu einer späteren Version, die ihn eindeutig zum Opfer einer westlichen Aggression machte. Einige sehr gut vernetzte Leute nutzten Khan und die deutschen Bestimmungen zur Familienzusammenführung, um einen weiteren angeblich afghanischen Flüchtling mit allen Mitteln nach Deutschland zu drängen.

Die NGO Kabul-Luftbrücke der Grünen in Afghanistan

Es ist kein Zufall, dass all dies unter der Aufsicht von Annalena Baerbock geschah. Seit sie Außenministerin ist, hat sich Baerbock sehr dafür eingesetzt, dass Deutschland mehr afghanische Flüchtlinge aufnimmt. Schon wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt nahm sie Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Kabul Luftbrücke auf, einer NGO, die 2021 von ihrem grünen Parteikollegen Erik Marquardt mitbegründet wurde. Die Kabul Luftbrücke ist eine von mehreren Organisationen, die de facto als Konsularbehörden in Afghanistan tätig sind. Angehende Flüchtlinge wenden sich an diese Gruppen, die dann mit deutschen Konsulaten ihren Transport in die Nachbarländer organisieren, wo sie Einreisevisa beantragen können. Noch einmal Cicero:

>>Kabul Luftbrücke beklagt, dass es viel zu lange dauert, die Risikosituation zu bewerten und Visa zu genehmigen, und fordert weniger Bürokratie und wohlwollendere Sicherheitsbewertungen. Afghanen, die eine Familienzusammenführung beantragen, seien aufgrund der langen Wartezeiten unnötig lange voneinander getrennt. Im Jahr 2021 warfen die Gründer von Kabul Luftbrücke der damaligen Bundesregierung sogar eine „bürokratische und politische Obstruktionstaktik“ vor. Sie forderten außerdem eine Lockerung der Regeln für die Familienzusammenführung.<<

Offensichtlich haben Organisationen wie die Kabul Luftbrücke enormen Einfluss auf das Auswärtige Amt. Nachdem sie dazu beigetragen hatten, einen besonders einfachen Weg von Afghanistan nach Deutschland zu schaffen, arbeiteten sie und ihre Schwesterorganisationen daran, so viele Asylbewerber wie möglich über diesen Weg zu schleusen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich etwas mit Afghanistan zu tun hatten oder nicht. Im Fall von Mohammed G. waren sie besonders dreist und ungeschickt, aber es muss viele tausend andere Flüchtlinge geben, denen es ähnlich geht.

Genau zu der Zeit, als Khan G. ein Berliner Gericht belog, um Mohammed ein Visum nach Deutschland zu verschaffen, schusterten Baerbock und Innenministerin Nancy Faeser ihr „humanitäres Aufnahmeprogramm“ zusammen, das „besonders schutzbedürftige“ Afghanen nach Deutschland bringen sollte: (Quelle: Cicero)

>>Das Programm richtet sich an Personen, die sich „durch ihr Engagement für Frauen- oder Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders hervorgetan haben“. Auch Afghanen, die „wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität“ verfolgt werden, soll Schutz gewährt werden.<<

NGOs wie die Kabul Luftbrücke wurden mit der Vorauswahl von Afghanen für dieses Programm beauftragt. Seltsamerweise gehörten zu den von den NGO bevorzugten Gruppen auch „Mitglieder der afghanischen Justiz“, die Asyl benötigten, „um sie vor der Verfolgung durch das Taliban-Regime zu schützen“. Der deutsche Botschafter in Pakistan schickte nach Erhalt all dieser seltsamen Visumsanträge umgehend einen Brief an das Auswärtige Amt, in dem er sich darüber beschwerte, dass die Hälfte dieser angeblichen Rechtsgelehrten in Wirklichkeit „Absolventen von Koranschulen … in der Scharia ausgebildet“ seien und wahrscheinlich islamistische Verbindungen hätten.

Nachdem der Brief des Botschafters durchgesickert war, kamen Baerbock und Faeser in die Verlegenheit, ihr humanitäres Programm auszusetzen, um zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen für Visumantragsteller einzuführen. Seltsamerweise hatte Faesers Innenministerium immer solche Überprüfungen gefordert, aber Baerbock – vermutlich im Bannkreis der verrückten Asyl-NGOs – hatte sich dagegen gewehrt und ihre Mitarbeiter angewiesen, gegenüber den Sicherheitsbedenken des Innenministeriums „standhaft zu bleiben“ und sogar „jeden Streit zu eskalieren, wenn nötig auch öffentlich“. (Quelle: Cicero)

Die Grenzen sind nicht einfach zufällig offen. Es gibt bestimmte Akteure mit bestimmten Interessen, die sehr hart daran arbeiten, sie offen zu halten, und Organisationen wie die Kabul Luftbrücke spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ihre Verflechtung mit dem deutschen Außenministerium ist deutlich genug zu erkennen, aber es gibt sicherlich auch Verflechtungen auf der anderen Seite – in den Heimatländern der Migranten. Ich bezweifle zum Beispiel sehr, dass es ein Zufall ist, dass, sobald diese Gruppen dachten, sie hätten einen Freibrief, jeden durch das Visumverfahren zu winken, sich die Warteschlangen mit einem Haufen islamistischer Korangelehrter füllten, die eine so große Sicherheitsbedrohung darstellten, dass sogar unsere äußerst toleranten Botschaftsbeamten das Bedürfnis hatten, sich zu beschweren. Wir werden wahrscheinlich nie die ganze Geschichte oder alle beteiligten Interessen kennen, aber mein Gott, hier stinkt etwas.

Zum Autor: Der Blog Daily Sceptic ist der Nachfolger von Lockdown-Skeptiker, den der Chefredakteur Toby Young Anfang April 2020 eingerichtet hat. Der Blog beschäfigt sich analytisch mit den unterschiedlichsten Thematiken und dient als Drehscheibe für skeptische Artikel und wissenschaftliche Arbeiten. Die Plattform ist ein Ort, an dem Experten und Nicht-Experten Ansichten austauschen, die sie nirgendwo anders veröffentlichen konnten. Toby Young ist Autor mehrerer Bücher, darunter Wie man Freunde verliert und Menschen entfremdet, und Mitbegründer der Knowledge Schools Trust. Neben dieser Tätigkeit ist er Generalsekretär der Redefreiheit Union und ein Associate Editor der Publikation Zuschauer, wo er seit mehr als 20 Jahren eine wöchentliche Kolumne schreibt. Im Jahr 2021 gewann er den Contrarian Prize. Sein jüngstes Unternehmen ist ein Substack Newsletter über das Befolgen von QPR.

Der übersetzte Beitrag erschien in Erstveröffentlichung am 29.Juni 2024 bei Daily Sceptic. Link: https://dailysceptic.org/2024/06/29/german-foreign-office-pressured-embassy-officials-to-grant-visas-to-thousands-of-refugees-with-forged-passports/

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