Jorgos Geschichte

Hoffnung für Post-Vac-Geschädigte: Das Oberlandesgericht Koblenz verhandelt nun doch wieder die Frage, ob Impfstoffhersteller Auskunft erteilen müssen. 

Ein Beitrag von Simone Manger

Quelle: Orna auf Pixabay

Was viele längst für ausgeschlossen hielten, ist nun in Koblenz Realität geworden. Am 25. März 2026 verhandelte der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts (OLG) über Klagen von fünf Post-Vac-Geschädigten und ihren Angehörigen gegen die Impfstoffhersteller Moderna Biotech Spain, BioNTech SE und BioNTech Manufacturing GmbH. Sie wollen endlich Antworten und fordern Auskunft über Risiken und Nebenwirkungen der sogenannten Corona-Impfung.

Den Weg dafür ebnete eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Demnach sind Impfstoffhersteller verpflichtet, geschädigten Personen Auskunft zu erteilen. Mehrere zuvor abgewiesene Verfahren wurden aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Oberlandesgerichte zurückverwiesen. Bislang hat nur das OLG Koblenz die Revision zugelassen.

Ein überfüllter Saal – und Jorgos Geschichte

Der Sitzungssaal 117 ist klein. Zu klein für das Interesse an diesem Verfahren. Schon früh ist er bis auf den letzten Platz gefüllt. Rund 20 Menschen müssen draußen bleiben, ihnen wird der Zutritt zur ersten Verhandlung verwehrt. Selbst die Richter zeigen sich überrascht vom Andrang. Unter den Wartenden: Jorgo, ein griechischer Sternekoch aus Bingen. Für ihn ist dieser Tag mehr als ein Gerichtstermin. Es ist ein Hoffnungsschimmer. Und doch bleibt ihm jetzt der Zugang verwehrt.

Jorgos Geschichte steht exemplarisch für viele. Nach eigenen Angaben brach er nach seiner dritten „Corona-Impfung“ zusammen. Seitdem ist für ihn nichts mehr, wie es war. Er leidet unter schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Schon die Anreise nach Koblenz war für ihn eine Qual. Ohne die Unterstützung eines Freundes aus Frankfurt am Main hätte er es nicht geschafft. Jorgo kämpft mit massiven Atemproblemen, kann kaum sprechen und ist auf Gehhilfen angewiesen.

Sein Leben hat sich grundlegend verändert. Was früher Alltag war, ist heute unerreichbar. „Ein täglicher Überlebenskampf“, so beschreibt er seinen Zustand. Arbeiten kann er nicht mehr. Sein Traumberuf als Koch im eigenen Restaurant ist für ihn verloren. Die Folgen treffen nicht nur ihn. Seine Ehefrau arbeitet in zwei Jobs, um die Familie über Wasser zu halten. Seine Eltern führen sein Restaurant weiter. Eine Familie im Ausnahmezustand.

Zwischen Diagnose und Zweifel

Besonders belastend ist für Jorgo etwas anderes: die fehlende Anerkennung. In Arztbriefen wird sein Zustand nicht als Post-Vac-Schädigung, sondern als „Long-Covid“-Syndrom bezeichnet. Für ihn ist das kaum nachvollziehbar. Bis heute existiert kein eigener Diagnoseschlüssel für Post-Vac-Schäden. Es fühlt sich an, als würde sein Leiden nicht gesehen oder dürfe nicht gesehen werden.

Auch sein Freund, der selbst Betroffener ist, berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Viele Hausärzte seien mit der Diagnose und Behandlung überfordert. Spezielle Biomarker, die Hinweise liefern könnten, werden nur in wenigen spezialisierten Laboren untersucht. Das ist sehr teuer und wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Folge: Standarduntersuchungen bleiben oft unauffällig. Betroffene gelten als gesund, obwohl sie sich schwer krank fühlen. Ein Zustand, der zusätzlich zermürbt.

Im Gerichtssaal: Hoffnung auf Gerechtigkeit

Während Jorgo aufgrund seines Gesundheitszustandes den Heimweg antreten muss, geht es im Saal um weit mehr als juristische Fragen. Es geht um Anerkennung und Gerechtigkeit. Unter den Klägern sind auch die Eltern eines jungen Mannes, der nach der Impfung verstorben ist. Sie wirken gebrochen, verfolgen die Ausführungen ihres Anwalts sichtbar bewegt. Ihre Hoffnung: Antworten und vielleicht ein Stück Gerechtigkeit für ihren Sohn. Das BGH-Urteil stärkt ihre Position. Ein Auskunftsanspruch besteht bereits bei plausiblen Anhaltspunkten, nicht erst bei einem zweifelsfrei nachgewiesenen Impfschaden. Hersteller müssen Informationen herausgeben, wenn auch unter Abwägung von Geheimhaltungsinteressen. Doch Auskunft bedeutet hierbei noch keinen Schadenersatz. Dieser muss gesondert erstritten werden.

Die Anwälte der Impfstoffhersteller argumentieren, eine Schadenersatzklage habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die negativen Auswirkungen der Impfung die positiven überwiegen. Kriterien wie Schwere, Reversibilität und Häufigkeit von Nebenwirkungen seien entscheidend.

Auf Klägerseite verweist einer der Rechtsanwälte auf eine bereits 2023 veröffentlichte dänische Studie, die unterschiedliche Nebenwirkungsraten zwischen einzelnen Impfstoffchargen festgestellt hat. In diesem Zusammenhang rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Welche Informationen müssen die Hersteller offenlegen?

Der Arzthaftungssenat lässt erkennen, dass er die Verpflichtung der Hersteller zur Auskunftserteilung für wichtig hält, um eine verlässlichere Grundlage für die Bewertung von Ansprüchen zu schaffen. 

Mehr als ein Prozess

Insgesamt 16 weitere Verfahren werden in den kommenden Wochen am OLG Koblenz stattfinden. Für viele Betroffene ist das mehr als nur ein juristischer Prozess. Es ist die Hoffnung, dass ihr Leiden endlich anerkannt wird. 

Die Corona-Zeit hat tiefe Spuren hinterlassen, auch gesellschaftlich. Vertrauen ist verlorengegangen, Gräben sind entstanden. Eine offene Aufarbeitung, transparente Informationen und ehrliche Diskussionen könnten helfen, diese Spaltung zu überwinden.

Für Menschen wie Jorgo bleibt vor allem eines: die Hoffnung, dass sich etwas bewegt. Dass seine Geschichte und die der anderen Betroffenen gehört werden. Und dass am Ende nicht nur Urteile stehen, sondern auch Verantwortung.

Simone Manger machte sich nach Ausbildung, Studium und Tätigkeit in verschiedenen Organisationen 2023 mit ihrem Unternehmen „particeps informal“ selbständig.

Disclaimer: Berlin 24/7 bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion Berlin 24/7 widerspiegeln. Wir bemühen uns, unterschiedliche Sichtweisen von verschiedenen Autoren – auch zu den gleichen oder ähnlichen Themen – abzubilden, um weitere Betrachtungsweisen darzustellen oder zu eröffnen.

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