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EU-Parlament stimmt für „Recht auf Reparatur“

In der EU sollen Verbraucher in Zukunft ein Recht auf die Reparatur bestimmter Waren erhalten. Auf Wunsch müssen Hersteller Produkte wie Staubsauger oder Handys reparieren.

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Bild: shutterstock/Aleksandra Suzi

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen, meldet der Sender ZDF. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Der Rat der 27 Mitgliedsstaaten muss das Gesetz noch formal absegnen.

Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechts-Texten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffenen Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden.

Hersteller müssen den neuen Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Zudem sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können.

Weltweit fallen laut dem ZDF-Bericht jedes Jahr etwa 75 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Nur 17 Prozent werden demnach fachgerecht entsorgt beziehungsweise weiderverwendet. Das Schicksal des großen Rests sei unbekannt.

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