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Prozess gegen Höcke: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wie Staatsanwalt Benedikt Bernzen in Halle mitteilte, solle die Bewährungszeit zwei Jahre betragen. Darüber hinaus soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, beispielsweise an die KZ-Gendenkstätte Buchenwald.

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Bild: shutterstock/knipsdesign

Das Landgericht Halle lehnte alle Beweisanträge der Verteidiger ab. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Zugleich gab das Gericht Anträgen der Staatsanwaltschaft statt. Dabei geht es um Höckes Account im Onlinedienst X mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch gebraucht haben soll.

Der Vorsitzende des vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ gebraucht haben soll.

Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.

Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Gegen die Entscheidung legte Höcke Revision ein. Damals wie auch jetzt lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

(red/dpa)

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