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H5N1 – Killervirus als Geschäftsmodell? (Teil 2)

Auf die nächste Pandemie wird seit langem hingearbeitet: Zoonotische Influenza? Indizien gibt es viele. Nachweise sind schwierig. Beteiligte mauern. Nicht alle von ihnen wissen um Zusammenhänge und Ziele ihrer Arbeit. Bereits 2006 gab es kritische Stimmen, die das Theater um die Vogelgrippe auf Rügen in Frage stellten. Der Dokumentarfilm ‚H5N1 antwortet nicht‘ von Michael Leitner ist Zeugnis dieser Zeit. Nun soll H5N1 einen natürlichen Weg über das Rind zu unserer Spezies gefunden haben. Jeremy Farrar, seit 2023 Chefwissenschaftler der World Health Organisation (WHO) und vorher Direktor des Wellcome Trust, warnte wieder einmal: Die Ausbreitung von H5N1 sei sehr besorgniserregend. Die Todesrate bei Menschen, die sich bei infizierten Tieren angesteckt hätten, läge bei 52 Prozent. ‚Die Welt‘ bringt sogar ein Gefahrenpotential wie bei der Spanischen Grippe 1918 ins Spiel. Doch was steckt wirklich hinter alledem? Im Teil 2 beschäftigt sich die Autorin mit den Nachweisen.

Ein Beitrag von Doris Schröder

Shutterstock/ PeopleImages.com - Yuri A
Bild: Shutterstock/ PeopleImages.com - Yuri A

Nachweise 

Früher nutzte man als Nachweis bei Verdacht auf Vogelgrippe auch Virenanzuchten in embryonierten Hühnereiern. Die Anzüchtung von Viren funktioniert jedoch nur, wenn vermehrungsfähige Viren in der Probe vorhanden sind. Sie ist genauer, langwieriger und kostet mehr. Spätestens seit 2019 nutzt man als ‚Nachweis‘ in Deutschland nur noch PCR-Tests, welche Nukleinsäuren, ausgewählte Teile von Erregern, nachweisen können. Rechtlich genügt das auch. Darauf zieht sich das Friedrich-Löffler-Institut zurück, obwohl es staatliche Forschungseinrichtung für Tierseuchen und Impfstoffentwicklung ist und die nationale und internationale Politik in Gesetzgebungsverfahren berät.

Welche Virenlast (vermehrungsfähige Viren) für Infektiösität und Erkrankung bzw. Tod nötig ist, kann man bei der Bundesoberbehörde für Tierseuchen (FLI) nicht erklären: „Es kann kein spezifischer Wert festgelegt werden, da es hierbei auf die Probenmatrix und -qualität sowie auf transport- und lagerungsabhängige Umstände ankommt. Die Infektiosität von Influenzaviren kann außerhalb des Wirtsindividuums leicht zerstört werden, z.B. durch Wärme, sich vermehrende Bakterien, UV-Licht, Desinfektionsmittel etc. Hierbei ist die Infektiosität fragiler als das Virusgenom, d.h. es kann in der Regel immer noch Genom nachgewiesen werden, wenn die Infektiosität bereits zerstört ist“. 

Was können PCR-Tests überhaupt leisten?

Mit ihnen können Genomteile in einer Probe nachgewiesen werden, selbst wenn davon nur sehr wenige vorhanden sind. Dabei sind diese Tests mehr oder weniger genau. Schon bei der Probenahme können Fehler passieren. Bei den Testdurchläufen selbst auch. Sie können falsche Ergebnisse liefern. Auch wenn zum Beispiel RNA-Teile von Influenza A, H5, dann N1 und Stamm 2344b gefunden werden – und der ct Wert niedrig ist, also viele Teile in der Ausgangsprobe detektiert, weiß man nicht unbedingt, ob das Tier oder der Mensch nun an oder mit H5N1 erkrankt bzw. gestorben ist oder nur kontaminiert war oder ist. 

Dazu Dr. med. Angela Spelsberg: ‚Die „Diagnose" einer ansteckenden Infektionserkrankung (Schweinegrippe, Vogelgrippe, Corona, Ebola, usw.) allein auf der Grundlage eines Tests zu stellen, dessen Treffsicherheit (Sensitivität, Spezifität, Anteil falsch positiver, falsch negativer Befunde, positiver Vorhersagewert) man in der betreffenden Population nicht kennt (u.a. stark abhängig von der Häufigkeit der Erkrankung) führt zu katastrophalen Fehleinschätzungen. Ebenso ist die Anwendung eines Tests als Screeninginstrument in der Population ohne Überprüfung in randomisierten kontrollierten Studien, ob diese Massentestung bei symptomlosen Teilnehmern der Testgruppe letztlich zu einer Senkung der Mortalität an der Infektion in der Testgruppe im Vergleich zur ungetesteten Kontrollgruppe führt, wissenschaftlich unhaltbar.’

Sie muss es wissen. Zusammen mit Dr. med. Ulrich Keil und anderen hat sie eine Studie über die Aussagekraft der PCR-Testungen von Sars-Cov-2 gemacht. Beide sind Experten in Epidemiologie und haben langjährige Erfahrung in der Forschung. 

Auch ein Artikel von Dr. med. Dagmar Lühmann, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, erklärt: 

„Für Personen, bei denen kein begründeter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, ist die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses verschwindend gering.“

Dieser Artikel beschäftigt sich zwar auch mit PCR-Testungen auf Sars-Cov-2, doch sind diese Erkenntnisse auf H5N1 und andere Viren übertragbar. 

Andere Todesursachen werden gar nicht untersucht

Zur Kontamination schreibt Dr. Dr. Siguna Mueller: „Das Problem der Kontamination durch Off-Target-Genfragmente bei der Ganzgenomsequenzierung wurde bisher weitgehend unterschätzt, selbst in viel einfacheren Zusammenhängen wie der Sequenzierung von Bakterienisolaten. Die Art der Kontamination im Zusammenhang mit H5N1 und Rindern ist komplexer und wurde anscheinend noch nie in Betracht gezogen und scheint technisch schwierig zu lösen zu sein, wenn überhaupt möglich.“ In ihrem Preprint kann man dazu genaueres erfahren.

Dennoch verwendet man PCR-Tests als alleiniges Diagnosemittel. Das gilt vor allem für das Geflügelmonitoring – das Testen tot aufgefundener Wildvögel wie zum Beispiel auf Helgoland 2022 – aber auch für Testungen von Nutz-, Zootieren oder Menschen mit Symptomen. Sobald die PCR-Testungen positiv sind – bis zu einem willkürlich festgelegten ct Wert von 40 (sic!), werden andere Todesursachen gar nicht untersucht.

Nur die verantwortungsvolle Arbeit eines Amtstierarztes kann verhindern, dass so alles unter H5N1 fällt. Der gesetzliche Rahmen, ausgehend von der EU-Ebene, gibt das her. Jedoch muss der Amtstierarzt dann jede Abweichung erklären und verantworten. Ausnahmen gibt es so nur in seltenen Fällen. 

Es folgt Teil 3 - H5N1 – Killervirus als Geschäftsmodell?

Zum Autor: Doris Schröder ist freie Journalistin und wohnt im östlichen Norden Deutschlands. Berlin 24/7 dankt für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung. 

Disclaimer: Berlin 24/7 bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion Berlin 24/7 widerspiegeln. Wir bemühen uns, unterschiedliche Sichtweisen von verschiedenen Autoren - auch zu den gleichen oder ähnlichen Themen - abzubilden, um weitere Betrachtungsweisen darzustellen oder zu eröffnen. Die Meinungen und Ansichten der Autoren müssen nicht der Redaktion von Berlin 24/7 entsprechen.

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