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EU und Ukraine unterzeichneten Vereinbarung über Sicherheitskooperation

 EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, EU-Ratspräsident Charles Michel und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj haben am Rade des EU-Gipfels in Brüssel eine Vereinbarung zwischen der EU und der Ukraine zur SIcherheitskooperation und langfristigen Unterstützung unterzeichnet.

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Bild: shutterstock/DexonDee

Ein direkter militärischer Beistand der EU für die Ukraine ist darin nicht vorgesehen. Verankert ist ein neuer Krisenmechanismus beispielsweise für den Fall, wenn Russland Atomwaffen einsetzen würde oder nach dem Ende des jetzigen Konflikts erneut in der Ukraine einmarschieren sollte. Für solche Fälle ist vereinbart, dass innerhalb von 24 Stunden auf Ersuchen einer der Seiten Konsultationen über mögliche Unterstützung beispielweise durch Waffenlieferungen stattfinden sollen.

Weitere Punkte gelten einer engeren Kooperation zwischen beiden Seiten im Bereich der Rüstungsindustrie sowie im Kampf gegen Cyberangriffe und Desinformationen.

Einseitig sagt die EU zu, die Anstrengungen für weitere Finanzhilfen, Waffenlieferungen und die Ausbildung ukrainischer Soldaten fortzusetzen.

„Die Europäische Union ist entschlossen, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig die erforderliche politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung zu leisten“, heißt es im Dokument.

Das Abkommen mit den Sicherheitszusagen geht auf eine Initiative der Mitglieder der G7-Staaten zurück: Am Rande des Nato-Gipfels 2023 in Vilnius  wurde vereinbart, dass einzelne Staaten mit der Ukraine bilaterale Vereinbarungen abschließen sollten, um deren Sicherheit langfristig zu gewährleisten. Anfang 2024 schlossen Großbritannien, Deutschland und Frankreich, später auch die USA solche Abkommen mit Kiew. Nun schloss sich die EU diesem Prozess an.

Die Vereinbarung zwischen der EU und der Ukraine ist als politische Absichtserklärung gedacht und deshalb nicht rechtsverbindlich. Das Gleiche gilt  auch für die deutsche Vereinbarung mit der Ukraine.

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