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Neuer Ärger für Höcke: Staatsanwaltschaft Gera führt Vorermittlungen

Bei der Staatsanwaltschaft Gera laufen Vorermittlungen gegen den thüringischen AfD-Chef Björn Höcke zu möglicherweise volksverhetzenden oder den Staat verunglimpfenden Aussagen. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, bilden zwei Reden des AfD-Politikers in Gera im Oktober 2022 und im Januar 2024 Hintergrund.

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Bild: shutterstock/knipsdesign

Bei der Staatsanwaltschaft Gera laufen Vorermittlungen gegen den thüringischen AfD-Chef Björn Höcke zu möglicherweise volksverhetzenden oder den Staat verunglimpfenden Aussagen. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, bilden zwei Reden des AfD-Politikers in Gera im Oktober 2022 und im Januar 2024 Hintergrund.

Die Geraer Staatsanwaltschaft prüfe derzeit, ob sie in zwei Verfahren die Aufhebung von Höckes Immunität beim Thüringer Landtag beantragt. Wie ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, seien zu beiden Sachverhalten Vorermittlungen gegen AfD-Politiker im Gange. Wenn diese abgeschlossen seien, werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, „ob ein Antrag auf Aufhebung der Immunität bei dem Justizausschuss des Thüringer Landtages zu stellen ist“, hieß es.

In einem der Vorermittlungsverfahren gehe es um eine Rede des Politikers im Rahmen eines Bürgerdialogs am 18. Januar 2024 in Gera. In seiner Stellungnahme zu einer Aktion in Leipzig, bei der kurz zuvor mehrere tausend Menschen gegen die AfD protestiert hätten, erklärte Höcke, dieser Protest habe ausgesehen wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933. Weiter sagte er: „Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.“

 „Geprüft wird diesbezüglich, ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten“, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang mit.

Das andere Vorermittlungsverfahren betreffe nach den Angaben des Sprechers Höckes Rede am 3. Oktober 2022 in Gera, konkret seine Aussagen zum Ukraine-Konflikt. so der Sprecher. Auch hier gehe es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

„Björn Höcke wird sich zu diesem Sachverhalt zunächst nicht äußern“, teilte sein Büroleiter auf dpa-Anfrage mit.

Seit Kurzem muss sich der thüringische AfD-Chef wegen seiner Rede im Mai 2021 in Merseburg vor dem Landgericht Halle verantworten, in der er die SA-Losung „Alles für Deutschland“ gebraucht hatte. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihm vor, das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben.

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