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EU verurteilt Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf Krim

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim nach der sogenannten Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel verurteilt. Dies entschieden die Richter in Straßburg und gaben damit einer Klage der Ukraine statt.

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Bild: shutterstock / Tomasz Makowski

Doch Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

Bei der nun gefällten Entscheidung ging es laut Meldungen nicht um die soganannte Annexion selbst, sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss. Die Ukraine habe unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen beklagt. Außerdem habe Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.

(red/dpa)

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